Die Antworten dienen dem BMLRT als Grundlage zur Erarbeitung eines „Masterplans Breitbandförderung“. Ziel des Ministeriums ist es dabei, die bisherigen Förderkriterien zu überarbeiten, um den flächendeckenden österreichweiten Ausbau mit Gigabit-Anschlüssen bestmöglich zu unterstützen.
Die Antworten der ISPA basieren auf dem Feedback ihrer Mitglieder und wurden dem Ministerium Ende April 2020 übermittelt.
Die ISPA spricht sich für eine Beibehaltung der bisherigen Laufzeit von drei bis vier Jahren aus.
Unserer Ansicht nach sollten diese Werte grundsätzlich beibehalten werden, eine Eigenmittelfinanzierung in Höhe von 25 % ist angemessen. Eigenmittel sollten zudem ausschließlich vom Förderwerber aufgebracht werden können und nicht durch die Förderstelle oder durch andere Zuwendungen aus öffentlicher Hand entstammen. Darüber hinaus sollte unserer Ansicht nach auch der derzeit bestehende Unterschied bei der Förderung von Leerrohr mit einem Eigenmittelanteil von nur 10 % hinterfragt und angeglichen werden.
Die ISPA unterstützt grundsätzlich Ausschreibungszyklen, welche den Unternehmen eine möglichst gute Planbarkeit der Projekte bzw. Abstimmung mit Kooperationspartnern erlauben. Daher ist es erforderlich, dass Ausschreibungszyklen bereits im Voraus für mehrere Jahre klar definiert werden. Eine Alternative wären ständig offene Calls wie bereits bislang in Bezug auf das Connect-Programm, welche kontinuierlich österreichweit allen Betreibern offen stehen wobei dabei besonders darauf geachtet werden muss, dass alle Unternehmen einen gleichermaßen ausgewogenen Zugang zu den Fördermitteln erhalten. Kontinuierlich offene Calls sind insbesondere für solche Unternehmen, die sich hauptsächlich auf Businesskunden spezialisiert haben essenziell, da diesen in der Regel rasch ein konkretes Angebot vorgelegt werden muss und nicht bis zur Eröffnung des nächsten Calls gewartet werden kann, um die konkreten Kosten abschätzen zu können. Daher sollte dieser Weg zumindest im Connect-Programm beibehalten werden.
Aus Sicht der ISPA wird es insbesondere wichtig sein, im Auswahlverfahren darauf zu achten, dass gemäß den Zielen der Breitbandstrategie die Versorgung mit Gbit-fähiger Infrastruktur sichergestellt wird. Daher sollte keine weitere Förderung des Ausbaus einer Brückentechnologie wie FTTC mehr möglich sein, bei der weiterhin auf veraltete Kupferinfrastruktur gesetzt wird, sondern bei Ausbau von Festnetz ausschließlich Glasfaser gefördert werden. Österreich ist im europaweiten Vergleich leider mittlerweile auf die letzten Plätze in Bezug auf den FTTB/H Ausbau zurückgefallen. Einer der Hauptgründe hierfür ist unserer Ansicht nach der bis zuletzt erfolgte Ausbau von FTTC Technologie, die derzeit zwar vielleicht gerade noch den Standard der Nachfrage erfüllt, jedoch absolut nicht zukunftsorientiert ist. Denn sie erfüllt weder die Anforderungen an zuverlässige Datenübertragung noch an geringe Latenzzeiten wie es in Zukunft sowohl von Privat- als auch Businesskunden gefordert werden wird.1 Es ist auch nicht anzunehmen, dass der Betreiber eines FTTC Netzes dieses zu FTTH ausbaut, solange dessen Betrieb für das Unternehmen noch wirtschaftlich rentabel ist.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie der European Investment Bank2 hat zudem gezeigt, dass die Aufrüstung von FTTC auf FTTH beinahe die gleichen Investitionen erfordert wie der Ausbau eines neuen FTTH Netzwerks. Es ist anzunehmen, dass sich ein Betreiber von FTTC Infrastruktur diesen Ausbau erneut durch Fördermittel finanzieren lassen würde. Um solche ineffizienten Doppelinvestitionen in Zukunft zu vermeiden, sollte bereits im Auswahlverfahren sichergestellt werden, dass ausschließlich hochleistungsfähige und zukunftsorientierte Breitbandinfrastruktur gefördert wird und nicht FTTC.
Darüber hinaus sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass der bürokratische Aufwand gering gehalten wird, um es gerade auch kleineren Unternehmen ohne darauf spezialisierte Mitarbeiter zu erlauben, gleichermaßen wie auch große Unternehmen an der Fördervergabe teilzunehmen.
1 Vgl hierzu auch die klare Einordnung von FTTC als Nicht-VHCN Technologie in BEREC, ‚Study on the determinants of investment in VHCN – a System Dynamics approach: Volume 1‘ (2019) 19.
2 Reaching the objectives of the Gigabit Society: Assessment of the investment gap, EIB, 2019
Die ISPA spricht sich für eine kürzere Projektlaufzeit in Höhe von 4 Jahren aus. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Ausbau in diesen Gebieten durch andere Betreiber über einen zu langen Zeitraum – zu dem auch noch die Planungsphase (vgl. unten) hinzuzurechnen wäre – behindert werden würde.
Grundsätzlich sehen wir die Finanzierung der Planungsphase zwar positiv, solange auch sichergestellt wird, dass Eigenleistungen des jeweiligen Förderwerbers auch als eben solche verstanden werden. Darüber hinaus sollte das entsprechende Verfahren zur Nachweiserbringung der Planungstätigkeiten möglichst einfach und unbürokratisch gestaltet werden, da nur dann die Unternehmen auch tatsächlich davon profitieren können.
Verhindert werden sollte in jedem Fall, dass durch zu lange Planungsphasen der Ausbau anderer Projekte, etwa durch kleine Unternehmen, die Projekte entsprechend schneller umsetzen können, verhindert bzw. blockiert wird.
Nach Ansicht der ISPA sollte der Förderungssatz weiterhin zumindest 50 % bzw. 65 % (Access) betragen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Transparenz bei Kofinanzierung durch Bund und Länder gelegt werden und verhindert werden, dass es zu Mehrfachförderungen durch die öffentliche Hand kommt.
Die ISPA möchte jedoch darauf aufmerksam machen, dass in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten selbst der maximale Fördersatz von 65 % der Investitionskosten einen flächendeckenden (Access-)Ausbau betriebswirtschaftlich nicht rentabel macht. Es besteht die Gefahr, dass hierdurch periphere Gebiete weiterhin keinen angemessenen Breitbandanschluss erhalten und der ohnehin schon große Druck für Abwanderungen aus den Regionen weiter verstärkt wird.
Um in solchen Fällen Abhilfe zu verschaffen sollte angedacht werden, die Vergabe von on-top Förderungen in diesen Gebieten zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür sollte jedoch eine strenge Prüfung sein, in der evaluiert wird, ob im betreffenden Gebiet eine entsprechende Nachfrage auch tatsächlich besteht und ob die gesamtwirtschaftlichen Kosten inklusive Fördermittel zur Erschließung in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Die ISPA sieht eine Ausbauverpflichtung grundsätzlich positiv. Um diese auch entsprechend nachprüfen zu können, sollte einmal jährlich eine Meldung des Projektfortschritts an die Förderstelle erfolgen und ein etwaiger Projektverzug begründet werden. Es muss jedoch verhindert werden, dass dabei reine Planungsfehler bestraft werden. Daher sollte die Möglichkeit bestehen, dass der Fördernehmer innerhalb der ersten 12 Monate vom Ausbau einzelner Gebiete ohne Konsequenzen zurückzutreten kann, und erst danach eine Ausbauverpflichtung besteht.
Kommt ein Fördernehmer dieser Ausbauverpflichtung nach einer Fristerstreckung nicht nach, sollten entsprechende Pönalen vorgesehen werden, speziell strenge Regeln hinsichtlich der Rückzahlung der Förderungen bzw. bei wiederholtem Vergehen auch der Ausschluss von der nächsten Fördervergabe.
Hinsichtlich einer Ausbauverpflichtung mit Flächendeckung möchten wir darauf hinweisen, dass eine Flächendeckung auf Gemeindeebene aus Sicht der Unternehmen keinen Sinn macht, da deren Grenzen häufig sehr unregelmäßig – und auch unabhängig der anzubindenden Gebäude - verlaufen und sich auch in Bezug auf die Größe stark unterscheiden. Vielmehr sollte es den Unternehmern ermöglicht werden, autonom über die Ausbaugebiete zu entscheiden.
Zunächst möchte die ISPA anmerken, dass „Nachfrageorientierung“ in diesem Zusammenhang nicht gänzlich klar ist. Sofern damit eine Nachweispflicht für die Unternehmen gemeint ist, dass ein bestimmter Anteil der Bevölkerung im Fördergebiet bereits einen Vorvertrag mit dem Förderwerber eingegangen ist, sehen wir dies jedenfalls sehr kritisch, da eine solche Pflicht speziell für kleine Unternehmen nicht stemmbar ist.
Ist hingegen eine nachfrageseitige Förderung gemeint, so sollte dieser nach Ansicht der ISPA in Hinkunft besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Notwendig wäre in diesem Zusammenhang zum einen politische Unterstützung auf nationaler und europäischer Ebene für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Telekommunikationsdienstleistungen. Darüber hinaus sollte die Nachfrage von Geschäftskunden durch gezielte Förderung und Erweiterung des Programmes „KMU Digital" sowie durch entsprechende Förderung von Forschungs- und Technologieentwicklung zu Gigabit-Anwendungen, digitalen Anwendungen und Produkten stimuliert werden. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, Gutscheine für Privat- und Geschäftskunden zu fördern, die ihre Räumlichkeiten mit zukunftssicherer Glasfaser oder 5G anschließen.
Grundsätzlich spricht sich die ISPA dafür aus, dass im Fall von schwer anzubindenden entlegenen Gebieten bzw. Gebäuden, jedenfalls die kosteneffizienteste Alternative gefördert werden sollte, um extrem teure Anschlüsse zu vermeiden. Ob eine konkrete Festlegung einer Obergrenze dabei sinnvoll ist, ist unserer Ansicht nach jedoch fraglich.
Vielmehr sollte ab einem gewissen Schwellenwert x, der Baukosten pro Gebäude, inklusive Beachtung/Zuordnung der Zersiedelungskategorie berücksichtigt, verpflichtend ein Prüfschema eingeführt werden, welches eruiert ob die Anbindung auch günstiger mit einer alternativen Technologie (bspw. Richtfunk, Mobilfunk anstelle von Festnetz) hergestellt werden kann.
Eine abschließende Beurteilung ist der ISPA hier nicht möglich, da die entsprechenden Kriterien für eine solche Unterteilung nicht vorliegen. Sofern es sich bei „Kleinprojekten“ um punktuelle Erweiterungen bzw. Ergänzungen bestehender Netze handelt, so sollten diese jedenfalls mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand gefördert werden können, jedoch sowohl durch die private als auch öffentliche Hand.
Grundsätzlich ist der Ausbau von Glasfaser auch für die Anbindung eines engmaschigen 5G-Netzes essenziell und sollte daher hierauf das Hauptaugenmerk gelegt werden. Hinsichtlich der Anbindung der Endkunden sollte wie bereits ausgeführt in Bezug auf Festnetztechnologie jedenfalls ausschließlich FTTH förderbar sein, da nur diese eine zukunftsorientierte Technologie darstellt.
Gleichzeitig sollte jedoch bei der Anbindung des Endkunden auf Technologieneutralität abgestellt werden und daher auch eine Anbindung mittels 5G gleichermaßen förderbar sein. Es sollte daher auch den Kooperationsmöglichkeiten zwischen Mobil- und Festnetzbetreibern in im Rahmen der Fördervergabe besondere Beachtung geschenkt werden und entsprechende Anreize bzw. Erleichterungen für Konsortiumseinreichungen geschaffen werden. Durch eine solche Zusammenarbeit kann eine österreichweite Versorgung mit hochleistungsfähiger mobiler und fester Breitbandinfrastruktur bestmöglich sichergestellt werden.