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02.11.2022

Digitaler Nachlass: Was am Ende im Internet bleibt

Das Leben ist vergänglich, online sind wir fast unsterblich. Was am Ende bleibt, sind die digitalen Spuren im Netz: vom Social-Media-Profil über kostenpflichtige Online-Abos bis hin zu Daten in der Cloud. Was passiert mit diesem digitalen Nachlass im Todesfall? Wer selbstbestimmt darüber entscheiden möchte, sollte schon zu Lebzeiten vorsorgen. Die ISPA-Broschüre „Digitaler Nachlass“ gibt dafür hilfreiche Tipps und unterstützt Hinterbliebene im Umgang mit dem digitalen Erbe.

„Vorsicht ist besser als Nachsicht – das gilt auch für den digitalen Nachlass“, betont ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger. „Wer im Internet aktiv ist, verfügt in der Regel über eine Vielzahl an Accounts. Es ist wichtig, dass man sich früh damit auseinandersetzt, was mit den digitalen Spuren nach dem Tod passieren soll.“ Oft wüssten die Angehörigen nicht über die Online-Aktivitäten der Verstorbenen Bescheid, geschweige denn über Nutzernamen oder Passwörter. Die Suche nach den Zugangsdaten kann für die Hinterbliebenen eine emotionale Belastung sein – aber nicht nur, wie Ebenberger weiß: „Bezahlte Abos und Online-Dienste der Verstorbenen können schnell zur Kostenfalle werden.“ Wichtig sei daher, dass Hinterbliebene diese Dienste rasch und einfach kündigten.

Stefan Ebenberger: „Dokumentation ist der erste und wichtigste Schritt zur digitalen Vorsorge.“

Wer den digitalen Fußabdruck über den eigenen Tod hinaus selbst bestimmen möchte, sollte eine Liste der Dienste, bei denen man im Internet angemeldet ist, erstellen und laufend aktualisieren. „Dokumentation ist der wichtigste Schritt zur digitalen Vorsorge. So behält man einen Überblick über die eigenen Online-Aktivitäten und erspart den Hinterbliebenen im Ernstfall viel Stress und Unklarheit“, so Ebenberger. Weiters ernennt man am besten vorab Vertrauenspersonen und legt fest, was mit den bestehenden Accounts und Daten nach dem Ableben passieren soll: erhalten, löschen, archivieren oder an Hinterbliebene übertragen. „Je konkreter der digitale Nachlass geregelt ist, desto selbstbestimmter ist das Bild, das im digitalen Raum bleibt.“

Unterschiedliche Rechtslage – ISPA-Broschüre klärt auf

Erschwerend kommt hinzu: Die Rechtslage zu Online-Hinterlassenschaften wirft noch viele Fragen auf. Die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts sind in vielen Ländern unterschiedlich geregelt und damit auch die Rechte und Pflichten der Erb:innen. Zudem müssen sich Plattformbetreiber vor Betrugsversuchen und geschmacklosen Scherzen schützen. Damit gestalten sich die Verfahren und Regelungen rund um den digitalen Nachlass auf den ersten Blick als schwierig. Ebenberger dazu: „Transparente Verfahren sind für Plattformenbetreiber entscheidend, um Datenmissbrauch zu vermeiden.“

Ausführliche Informationen zur Vorsorge und was Hinterbliebene tun können, wenn Verstorbene keine Vorkehrungen getroffen haben, gibt die ISPA-Broschüre „Digitaler Nachlass“. Sie wurde Rahmen des EU-geförderten Projekts Saferinternet.at entwickelt und liegt in der achten Auflage vor.

Die aktuelle Version der Broschüre „Digitaler Nachlass“ ist kostenlos hier zum Download erhältlich: www.ispa.at/digitaler-nachlass.

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