Die RTR GmbH führte bis 24.4.2023 eine öffentliche Konsultation eines Entwurfs der Verordnung über die zahlenmäßige Beschränkung für Frequenzzuteilungen durch die Regulierungsbehörde (ZaBe-V 2023) durch.
Die Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:
ISPA begrüßt den Entwurf der Regulierungsbehörde
Die zahlenmäßige Beschränkung der in §2 ZaBe-V 2023 genannten Frequenzenbereiche ist nachvollziehbar