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30.08.2019

Status: abgegeben

RTR Konsultation: Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019

Die RTR-GmbH führt bis 30.08. 2019 eine öffentliche Konsultation zu einer Verordnung mit der Richtsätze für die Abgeltung der Wertminderung von Liegenschaften und Objekten durch Antennentragemasten und Leitungsrechte festgelegt werden (Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019 (WR-V 2019)) durch. Im Rahmen der Verordnung werden die entsprechenden Richtsätze getrennt nach Infrastrukturtypen sowie nach Art (Bauland oder Grünland) und Lage der in Anspruch genommenen Liegenschaft oder Objekts festgelegt. Bitte finden Sie unten die Konsultationsdokumente.

Die Eckpunkte der ISPA Stellungnahme sind:

  • Die Wertminderungs-Richtsätze sind grundsätzlich begrüßenswert, jedoch zum Teil zu hoch bemessen.

  • Die Definition des Begriffs „Zubehör“ sollte auf oberirdische Infrastruktur beschränkt werden.

  • Die gewählten Berechnungsmethoden sollten überarbeitet werden.

  • Die Ausübung von Leitungsrechten an Verkehrsflächen bedarf einer Klarstellung.

  • Die Überprüfung der Richtsätze darf keine Verpflichtung zur Übermittlung sämtlicher Leitungsrechtsvereinbarungen auslösen.

  • Die nachträgliche Dokumentation der Abgeltung für Wertminderungen sollte nicht zum Nachteil der Betreiber ausgelegt werden.

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