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04.12.2018

Status: abgegeben

RTR Konsultation: RTR-Budget 2019

Die RTR-GmbH führt bis 4. Dezember eine öffentliche Konsultation zu ihrem Budget 2019 für die Bereiche Medienregulierung sowie Telekom- und Postregulierung durch.

Zusammengefasst erhöht sich der Gesamtaufwand im Bereich Telekom-Regulierung im Vergleich zum Vorjahr um 4,32% auf EUR 7.855 Mio. Es ergibt sich auch eine Erhöhung der über den Finanzierungsbeitrag zu deckenden Aufwendungen mit +9,11 % auf 5.142 Mio EUR (vgl. 2015: 4.994 Mio. EUR, 2016: 4.436 Mio. EUR, 2017: 4.666 Mio. EUR, 2018: 4713 Mio. EUR).

Der budgetierte Gesamtaufwand verteilt sich zu 60% auf TKK-Verfahren, 25% auf RTR-Verfahren, 10,5% auf Endkundenstreitschlichtung sowie 4,5% auf das Kompetenzzentrum.

Inhaltliche Schwerpunkte 2019:

Marktanalyse/Wettbewerb:
  • Die Behörde wird die Einhaltung der mit den letzten Marktanalyseverfahren auferlegten spezifischen Verpflichtungen prüfen.
  • Im Bereich der betreiberindividuellen Märkte für Terminierung in feste und mobile Kommunikationsnetze wird die Regulierungsbehörde weiterhin die europäische Entwicklung beobachten.
 BEREC:
  • 2019 übernimmt die irische Regulierungsbehörde die BEREC Chairmanship, die RTR wird als „outgoing Chair“ aber nach wie vor eng mit dem BEREC Chair 2019 zusammenarbeiten und wesentliche Themen wie 5G und die Entwicklung von Very-High-Capacity-Netzwerken weiterhin im Fokus haben.
     Umsetzung Kodex für die elektronische Kommunikation
    • Fachliche Unterstützung des BMVIT für die Umsetzung des europäischen Regelwerkes. Diese Arbeiten werden voraussichtlich das ganze Jahr 2019 in Anspruch nehmen.
    • Darüber hinaus wird die RTR — auf Ersuchen des BMVIT — weiterhin mit Expertise zu bestimmten Angelegenheiten des EECC und der BEREC-VO auf internationaler Ebene zur Verfügung stehen.
    • Erstellung von insgesamt elf Guidelines durch den BEREC, die in den Jahren 2019 und 2020 zu finalisieren sind.
    • Die RTR wird mit ihrer Expertise auch den TK-Betreibern in Österreich zur Verfügung stehen, um ein besseres Verständnis für den EECC bzw. eine gute Basis für dessen Umsetzung zu schaffen.
       TKG-Novelle 2018
      • Die RTR wird eine „zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung“ einrichten, führen, regelmäßig aktualisieren und Informationen daraus öffentlich zur Verfügung stellen.
      • Zudem wird sie die ZIS-Einmelde- und Abfrage-Verordnungen an die novellierte Rechtsgrundlage des § 13a Abs 7 TKG 2003 anpassen.
      • Novelle der Telekom-Richtsatzverordnung 2014, da diese mit Ablauf des 31.7.2019 außer Kraft tritt.
      • Weitere Ressourcen werden in einen „Leistungsüberprüfungsmechanismus“ fließen, den die Regulierungsbehörde für Endnutzer anzubieten hat (§ 17b TKG 2003).
       Frequenzen/5G:
      • Vorbereitung und Durchführung von Frequenzvergabeverfahren ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt sein. Die ursprünglich für Herbst 2018 geplante erste 5G-Frequenzauktion des Bereichs 3400-3800 MHz wird nun Anfang 2019 stattfinden.
      • Die Vorbereitung der zweite 5G-Auktion der Frequenzbereiche 700 MHz / 1500 MHz / 2100 MHz soll im ersten Halbjahr 2019 beginnen. Es ist wiederum geplant, zwei Konsultationen und Anhörungen durchzuführen.
      • Konsultation zu zukünftigen Frequenzvergabeverfahren, insbesondere im Bereich 26 GHz. Diese Konsultation soll in einen überarbeiteten Spectrum Release Plan münden, der im Jahr 2019 veröffentlicht werden soll.
       Netzneutralität:
      • Die RTR plant eine Analyse, die sich mit der Frage beschäftigt, welchen Einfluss die Einführung von Zero-Rating-Produkten im Mobilfunk auf das inkludierte Datenvolumen bzw. das Preisniveau von Smartphonetarifen hat. Dazu werden Daten von 15 europäischen Ländern sowie den USA und Kanada analysiert. Die Studie soll im 2. Quartal 2019 veröffentlicht werden.
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