Stellungnahmen

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15.03.2022

Status: abgegeben

RTR Konsultation: Nummernübertragungsverordnung 2022

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) führte bis zum 24.03.2022 eine öffentliche Konsultation zumEntwurf einer Nummernübertragungsverordnung (NÜV) 2022 durch.


Die Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:

  • Der ausdrückliche Wunsch auf Fortführung des Vertragsverhältnisses sollte an den abgebenden Anbieter gerichtet werden

  • Eine Verpflichtung zur postalischen Übermittlung der Nummernübertragungsinformation (NÜVI) sollte nur in Ausnahmefällen bestehen

  • Die Aushändigung einer NÜVI ist nicht in jeder Vertriebs- oder Beratungsstelle möglich

  • Der Fristbeginn bei Antragstellung mittels Chats sollte an die Antragstellung per E-Mail angepasst werden

  • Eine missbräuchliche Inanspruchnahme des Rechts auf Ausstellung einer NÜVI sollte verhindert werden

  • Es sollte ein klarstellender Hinweis zur automatischen Beendigung des Vertragsverhältnisses in die NÜVI aufgenommen werden

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