Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) führte bis zum 05.05.2022 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Verordnung durch, mit der statistische Erhebungen für den Bereich der elektronischen Kommunikation angeordnet werden (Kommunikations-Erhebungs-Verordnung - KEV 2022).
Die Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:
Eine halbjährliche Durchführung der Erhebungen ist zweckmäßiger.
Bei der Auswahl der Befragungstermine sind betriebliche Notwendigkeiten der befragten Anbieter zu berücksichtigen.
Die Datenübermittlun sollte in einem Datenformat erfolgen, welches für die automatisierte Datenübermittlung geeignet ist.
Diverse Erhebungsmerkmale in verschiedenen Bereichen sind für die Anbieter nicht oder nur mit großen Aufwand auswertbar.
Diverse Erhebungsmerkmale und deren Gliederungen bedürfen einer näheren Konkretisierung.