Stellungnahmen

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05.07.2016

Status: abgegeben

Konsultation EU-Kommisson: Überprüfung der ePrivacy Richtlinie

Die EU-Kommission führt bis 05.07. eine öffentliche Konsultation in Bezug auf die Evaluierung und Überprüfung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG, ePrivacy-RL) durch. Die Konsultation soll beurteilen, ob Änderungen in der Richtlinie notwendig sind, um sicherzustellen, dass diese in der digitalen Ära zeitgemäß ist. 

Die ePrivacy –RL wurde im Jahr 2002 verabschiedet und dient dem Schutz des Rechts auf Privatsphäre in Bezug auf die Datenverarbeitung im Bereich der elektronischen Kommunikation sowie den freien Verkehr dieser Daten und von elektronischen Kommunikationsgeräten. Da die ePrivacy-RL die allgemeine Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, die durch die Datenschutzgrundverordnung ersetzt wird, spezifiziert und ergänzt, enthält die Konsultation einige Fragen zum Zusammenspiel zwischen der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der Datenschutzgrundverordnung.

Der Fragebogen ist wie folg gegliedert: 

  • Fragen zum Evaluierungsprozess der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (vgl. Seite 7ff. Abschnitt I)
    • Fragen zu Wirksamkeit der ePrivacy-RL und, ob die Ziele der Richtlinie erreicht wurden (Seite7ff)
  • Fragen zu möglichen Lösungen für die Überarbeitung der Richtlinie (vgl. Seite 14ff, Abschnitt II).
    • Fragen zu Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf OTTs (Seite 14)
    • Maßnahmen zu Sicherstellung der Vertraulichkeit des Kommunikationsverkehrs (Seite 15ff)
    • Fragen zu „Opt-in“ oder „Opt-out“ Lösung bei unerbetenen Nachrichten ("cold-calling") (Seite 20)
    • Fragen zu Harmonisierungsniveau der Durchsetzungsrahmen und -behörden in der ePrivacy-RL (Seite 21)

Bitte finden Sie untenstehend die ISPA Stellungnahme, den Fragebogen (auf Deutsch, WinWord-Format) sowie ein Dokument mit Hintergrundinformationen (auf Engl., PDF) zu der Konsultation.

Die Eckpunkte der Stellungnahme sind:

  • Hinweis, dass die sektor-spezifische datenschutzrechtliche Regulierung in der ePrivacy-RL großteils durch die DSGVO ersetzt wurde und daher eine obsolete Regelung darstellt
  • Anmerkung, dass sofern die in der ePrivacy enthaltenen Konsumentenschutzbestimmungen (z.B. Teilnehmerverzeichnisse, Art. 12) noch relevant sind, diese in horizontalen konsumentenschutzspezifischen Rechtsakten unterzubringen sind
  • Betonung, dass die sektor-spezifische Regulierung in Bezug auf Verkehrs- und Standortdaten aufgrund der horizontalen Regelungen der DSGVO obsolet ist
  • Betonung, dass einige Bestimmungen in ePrivacy-RL redundant in der DSGVO (z.B. Data Breach Notification) geregelt sind, was zu Rechtsunsicherheit beim Rechtsanwender führt
  • Hinweis, dass die gegenwärtige fragmentierte Umsetzung der Regelungen zu „cold calling“ durch die DSGVO beseitigt wird
  • Hinweis, dass im Sinne der Rechtssicherheit die Zuständigkeit für die Telekom-Regulierung einheitlich in allen MS durch die Regulierungsbehörden (NRA) wahrgenommen werden soll, während die datenschutzrechtlichen Rechtsrahmen durch die Datenschutzbehörden (DPA) durchgesetzt werden sollen
  • Hinweis, dass die Rechte von juristischen Personen durch Art. 7 der Grundrechte Charta und Art. 8 EMRK ausreichend geschützt sind, daher ist der sektorspezifische Schütz von juristischen Personen obsolet
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