Stellungnahmen

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09.09.2021

Status: abgegeben

KommAustria Konsultation: Entwurf einer Transparenzberichte-Verordnung

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) führte bis zum 9.9.2021 eine öffentliche Konsultation des Entwurfs einer Transparenzberichte-Verordnung nach dem Kommunikationsplattformengesetz (KoPl-G) durch.

Die Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:

  • Die Verordnung geht in weiten Teilen über die Verordnungsermächtigung des § 4 Abs 3 KoPl-G hinaus.
  • Die in § 4 des Entwurfs angeführten Grundsätze der Berichtslegung sind nicht von der Verordnungsermächtigung umfasst und überdies unklar.
  • Die in § 5 des Entwurfs verlangten Beschreibungen der Anstrengungen zur Hintanhaltung rechtswidriger Inhalte gehen wesentlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.
  • Das Gesetz sieht nur eine Darstellung automatisierter Instrumente vor, nicht aber Angaben über das Ausmaß von deren Einsatz.
  • Das Gesetz sieht keine Verpflichtung zur Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung von Overblocking vor, wie in § 5 Z 4 des Entwurfs gefordert.
  • Die Verpflichtung zur detaillierten Darstellung unternehmensinterner Prozesse im Zusammenhang mit dem Melde- und Überprüfungsverfahren ist kritisch zu betrachten und birgt Missbrauchspotential.
  • Die Verordnung sollte noch nicht für den ersten Beobachtungszeitraum für große Diensteanbieter gelten, da hierfür nicht genügend Zeit verbleibt.
  • Die Konsultationsfrist wurde zu kurz bemessen. Zudem fehlen erläuternde Bemerkungen.
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