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29.03.2013

Status: abgegeben

EU-Kommission Konsultation: Anwendung der Enforcement-RL

Zivile Durchsetzung Geistiger Eigentumsrechte: EU-Kommission konsultiert die Wirksamkeit von Verfahren und die Zugänglichkeit zu Maßnahmen

Die EU-Kommission führt bis 30.3.2013 eine öffentliche Konsultation zum Thema „zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums“ durch. Die Konsultation ist Teil der Strategie der EU-Kommission betreffend die Rechte des geistigen Eigentums, im Zuge deren auch die Umsetzung der Enforcement-RL (RL 2004/48/EG) überprüft wird, was unter anderem Konsequenzen für das Haftungsregime von ISPs nach sich ziehen könnte.

Ziel der Konsultation ist, eine Erhebung von Informationen zu Verträgen, Rechtsstreitigkeiten und sonstige Mittel, die die Durchsetzung des geistigen Eigentums betreffen, durchzuführen. Dazu hat die EU-Kommission einen Fragebogen erstellt, der sich eigentlich primär an die Inhaber von geistigen Eigentumsrechten richtet.

Für ISPA-Mitglieder sind u. a. wohl folgende Fragen relevant:

  • Ob eine Teilnahme an Verfahren wegen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte erfolgt ist, sowie welche Kosten ein solches Verfahren verursacht.
  • Ob eine eigene Mustervorschrift für Zivilverfahren für geringfügige Forderungen bei Verletzungen geistiger Eigentumsrechte als nützlich gesehen wird.
  • Ob es für wiederholte Verletzer geistiger Eigentumsrechte bestimmte Konsequenzen geben soll.
    Wie oft Maßnahmen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte für wettbewerbswidrige Zwecke benutzt werden.

Die ISPA erwägt zu dieser Konsultation eine Stellungnahme abzugeben und ersucht um Feedback bzw. Input bis Freitag, den 7. März 2013.

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