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27.09.2012

Status: abgegeben

Bundesministerium für Justiz: Rechtsdurchsetzung

Bundesministerium für Justiz will Novellierung des Auskunftsanspruchs

Im September erstellte das Bundesministerium für Justiz ein Arbeitspapier, das die Novellierung des Auskunftsanspruchs nach § 87b Urheberrechtsgesetz zum Inhalt hatte.

Die ISPA hat in ihrer Stellungnahme auf das Erfordernis der Rechtssicherheit hingewiesen sowie auf die Notwendigkeit eines Richtervorbehaltes. Insbesondere der sich aus dem Entwurf ergebende Widerspruch zwischen Telekommunikationsgesetz 2003 und dem Urheberrechtsgesetz steht dem Auskunftsanspruch entgegen.

Des Weiteren betont die ISPA die europarechtlichen Vorgaben für die Beauskunftung, nämlich die Interessenabwägung nach den Umständen des Einzelfalls, welche nur der Staat bzw. ein Richter gewährleisten kann. Die ISPA stellt sich auch klar gegen eine Abmahnwelle und fordert wirksame Gegenmaßnahmen gegen dieses Geschäftsmodell.

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