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11.05.2015

Status: abgegeben

BMI Begutachtung: Änderung StaatsschutzG & SicherheitspolizeiG

Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

Das Bundesministerium für Inneres führt bis voraussichtlich 12. Mai eine Begutachtung zum Entwurf eines Bundesgesetzes durch, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.

Der Novellenentwurf sieht u.a. folgende Änderungen vor:

  • Erlassung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes
    • Verpflichtung von Telekom-Anbietern & Diensten der Informationsgesellschaft (Cloud, Hosting, etc.) zur Beauskunftung von Daten iSv § 53 Abs. 3a Z 1 bis 3 und Abs 3b SPG (§ 12 Abs. 1 Z 5 PStSG, S. 5 des Entwurfs), sowie darüberhinausgehende Ausdehnung der Verpflichtung zur Beauskunftung bei Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Z 1 (erweiterte Gefahrenforschung) (§ 12 Abs. 1 Z 7 PStSG, S. 5 des Entwurfs)
    • Widerspruch zu § 99 Abs. 5 TKG (abschließende Aufzählung aller Rechtgrundlagen für Beauskunftungen). Darüber hinaus ist es fraglich ob hierbei die Durchlaufstelle zur Anwendung kommt.
    • Das Gesetz dient dem Schutz u.a. von kritischer Infrastruktur iSv § 22 Abs. 1 Z 6 SPG. (§ 1 Abs. 2 PStSG, S. 1 des Entwurfs)
    • Zuständigkeit: Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie pro Bundesland ein Landesamt für Verfassungsschutz (§ 1 Abs. 2 letzter Satz)
    • Kostenersatz nach ÜKVO (§ 12 Abs. 2 PStSG, S. 5 des Entwurfs) 
  • Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes
    • Ausdehnung der Standortfeststellung auf Daten des Gefährders, nicht nur auf Gefährdete oder Begleitpersonen. (§ 53 Abs 3b, S. 8, Artikel 2, Pkt. 9 des Entwurfs)
    • Ermöglichung der Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungen bei der Ausübung von Befehl- und Zwangsgewalt. (§ 13a  Abs 3, S. 8, Artikel 2, Pkt. 3 des Entwurfs)

Bitte finden Sie unten die relevanten Dokumente.

Die Eckpunkte der ISPA Stellungnahme sind: 

  • Forderung einer klaren Definition der Begrifflichkeiten und des Anwendungsbereichs des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes
  • Forderung, dass sämtliche Beauskunftungen über die Durchlaufstelle zu erfolgen haben
  • Hinweis, dass der Entwurf des PStSG dem TKG 2003 widerspricht und dadurch zur Rechtsunsicherheit führt
  • Forderung zur kompromisslosen Fortführung des Grundsatzes des RichtervorbehaltesAnmerkung, dass das Rechtsschutzinstitut des Rechtsschutzbeauftragten beim BMI wirkungsvoll und effizient zu gestalten ist
  • Ablehnung der Ausweitung des von der Beauskunftung erfassten Personenkreises, sowohl im PStSG als auch im SPG
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