Stellungnahmen

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19.02.2013

Status: abgegeben

BKA Konsultation: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Änderung des Datenschutzgesetzes

Datenschutzgesetz wird an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst

Das Bundeskanzleramt führt bis 19.2.2013 eine öffentliche Konsultation über das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz durch, welches auch eine Novellierung des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) bedingt.

Hintergrund dieser Novelle ist einerseits die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte ab dem 1.1.2014, in Zuge dessen auch die Datenschutzkommission als unabhängige Verwaltungsbehörde aufgelöst wird. Andererseits wurde vom EuGH im Oktober 2012 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens (EuGH vom 16.10.2012, C-614/10) festgestellt, dass die  österreichische Datenschutzkommission in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht den Anforderungen der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG entspricht.

Ziel der Novelle ist daher die Herbeiführung einer unionrechtskonformen Rechtslage durch Einrichtung einer neuen Datenschutzbehörde (anstelle der Datenschutzkommission) sowie die Einrichtung eines Fachbeirates zur Unterstützung dieser neuen Datenschutzbehörde.

Eckpunkte der Novelle sind:

  • Einrichtung einer Datenschutzbehörde (§36 ff der Novelle)
  • Einrichtung eines Fachbeirates zur Unterstützung der Datenschutzbehörde (§ 39 der Novelle)
  • Einrichtung der Zuständigkeit des Senats des Bundesverwaltungsgerichts für Beschwerden gegen Entscheidungen der Datenschutzbehörde (§ 40)

Die ISPA erwägt zu dieser Konsultation eine Stellungnahme abzugeben und ersucht um Feedback bzw. Input bis spätestens Freitag, den 8.2.2013.

Bitte beachten Sie, dass im Zuge des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz auch folgende Gesetzesnovellen geplant sind:

  • Änderung des <link http: www.ris.bka.gv.at _blank externallinkklein den>Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012,
  • Änderung des <link http: www.ris.bka.gv.at _blank externallinkklein den>KommAustria-Gesetzes, des ORF-Gesetzes, des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes und des Parteiengesetzes.
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