Stellungnahmen

zurück

30.04.2024

Status: abgegeben

BKA-Konsultation: Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem ein Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 (NISG 2024) erlassen und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitselematikgesetz 2012 geändert werden

Das Bundeskanzleramt führte bis 01. Mai 2024 eine öffentliche Konsultation des Entwurfes des NISG 2024 (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024) durch.

Die wesentlichen Eckpunkte der Stellungnahme sind:

  • Risikomanagementmaßnahmen sollen auf einem risikobasierten Ansatz beruhen und es soll klargestellt werden, dass eine Risikobewertung auch zum Ergebnis kommen kann, dass keine Risikomanagementmaßnahmen erforderlich sind.

  • Die Veröffentlichung personenbezogener Daten nach § 34 Abs 6 NISG 2024 ist überschießend.

  • Gefordert werden eine klare Definition des erheblichen Sicherheitsvorfalls nach § 35 NISG 2024 und - um doppelte Meldeverpflichten zu vermeiden - das Außerkrafttreten der TK-NSiV 2020.

  • Hingewiesen wird auf die unklare Kostentragung für Ad-Hoc-Prüfungen durch die Cybersecuritybehörde nach § 38 Abs 1 Z 5 NISG 2024.

  • Aufsichtsmaßnahmen der Cybersecuritybehörde müssen an explizite Voraussetzungen geknüpft werden und sind auf das unbedingt erforderliche zu beschränken.

zurück