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25.03.2021

Status: abgegeben

BKA: Entwurf der NIS2-Richtlinie

Auf Ansuchen des Bundeskanzleramts (BKA) hat die ISPA Input zum Entwurf einer Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der gesamten Union („NIS-2-Richtlinie“) übermittelt.

Die Eckpunkte unserer Stellungnahme sind:

  • Keine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf sämtliche Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten/-netzen

  • Synchronisierung des ENISA IT-Schwachstellenregisters mit der MITRE Common Vulnerabilities and Exposures (CVE) Datenbank

  • Die Mindestanforderungen an Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen sind überschießend

  • Keine Pflicht zur Meldung von Cyberbedrohungen

  • Zertifizierungssysteme für Cybersicherheit müssen freiwillig bleiben

  • Die Bedeutung von Datenbanken für Domainregistrierungsdaten ist für die Gewährung der Cybersicherheit verschwindend gering

  • Keine Aufweichung von Verschlüsselungsstandards

  • Das Verhältnis zur Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen muss klargestellt werden

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