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07.09.2026

Status: abgegeben

Stellungnahme zur Novelle der Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 (TK-NSiV 2020)

Die ISPA hat eine Stellungnahme zur Novelle der Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 (TK-NSiV 2020) abgegeben.

Die wesentlichen Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:

  • Die ISPA fordert die vollständige Aufhebung der Telekom-Netzsicherheitsverordnung (TK-NSiV) mit 1. Oktober 2026 und damit zeitgleich mit dem Inkrafttreten des NISG 2026.

  • Die Cybersicherheit im Telekommunikationssektor soll abschließend über die NIS-2-Richtlinie, die DVO (EU) 2024/2690, das NISG 2026 und die dazugehörigen Durchführungsverordnungen geregelt werden.

  • Doppelregulierungen und „Goldplating“ sollen gegenüber NIS-2, der DVO (EU) 2024/2690 und den harmonisierten unionsrechtlichen Anforderungen vermieden werden.

  • Telekommunikationsspezifische Besonderheiten sollen innerhalb des NIS-Rahmens berücksichtigt werden, allerdings erst dann, wenn sich nach ersten Vollzugserfahrungen tatsächlich Regelungslücken zeigen.

  • Bestehende Widersprüche zwischen § 6 TK-NSiV und dem NISG 2026 sollen aufgelöst werden. Betroffen sind Nachweismodalitäten, Prüfintervalle, Behördenzuständigkeit und technische Detailvorgaben.

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