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24.08.2026

Status: abgegeben

Stellungnahme zum Entwurf der Risikomanagementmaßnahmen-Verordnung (RMMV) sowie der VErordnung über die Erheblichkeit von Cybersicherheitsvorfällen (ECV) gemäß NISG 2026

Die ISPA hat zu den Entwürfen der Risikomanagementmaßnahmen-Verordnung (RMMV) und der Verordnung über die Erheblichkeit von Cybersicherheitsvorfällen (ECV) gemäß NISG 2026 Stellung genommen. 

Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme sind:

  • Die vier verpflichtenden Risikokategorien sollen nur als Berichtsdimension dienen. Bestehende, gleichwertige Risikotaxonomien sollen weiterverwendet werden dürfen.

  • Die im Entwurf vorgesehenen verpflichtenden Ausgleichsmaßnahmen sind gegenüber der DVO überschießend. Die Verhältnismäßigkeit soll risikobasiert und anhand klarer Kriterien geprüft werden.

  • Nach dem ECV-Entwurf genügt, dass ein Zugriff „wahrscheinlich“ zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führt. Die EU-Verordnung stellt auf die Eignung dazu ab. Die ISPA sieht hier eine unnötige Ausweitung.

  • Konzernweite Vorfälle: Es fehlen Regeln für zentrale Meldungen durch IT-Dienstleister und Shared-Service-Strukturen. Mehrfachmeldungen desselben Sachverhalts sollen vermieden werden.

  • Die Meldefrist sollte erst beginnen, wenn nach einer qualifizierten Anfangsbewertung hinreichende Gewissheit über einen erheblichen Vorfall besteht, nicht bereits mit dem ersten Alarm.

  • Die Zuordnung zu einzelnen Bundesländern passt für Plattformen und zentrale IT-Dienste nicht. Die ISPA fordert in diesem Zusammenhang klare Zurechnungskriterien.

  • Die Aktivierung von Krisenmanagement- oder Wiederherstellungsmaßnahmen sollte daher allenfalls als Indiz für die Schwere eines Vorfalls herangezogen werden können, nicht jedoch als eigenständiger Auslösetatbestand für eine Meldepflicht. 

  • Begriffe wie „demselben Wirkungsbereich“ und „derselben offensichtlichen Ursache“ müssen definiert werden.

  • Die ISPA fordert das vollständige Außerkrafttreten der Telekom-Netzsicherheitsverordnung, da das NISG 2026 bereits umfassende Pflichten vorsieht und eine parallele Anwendung zu Doppelregulierung führt.

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