Stellungnahmen

zurück

21.05.2025

Status: abgegeben

RTR Konsultation: Entwurf einer Änderung der Nummernübertragungsverordnung 2022

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) führte bis 21.05.2025 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Änderung der Nummernübertragungsverordnung 2022 durch.

DIe ISPA hat im Rahmen des Konsultationsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben.

Die wesentlichen Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:  

  • Die Pflicht der Weiterleitung des Fortführungsverlangens soll an die Bestätigung des Portierungsdatums - und nicht an einen früheren Zeitpunkt - gekoppelt werden. Eine frühere Übermittlung, wie sie gem. § 2a Abs 2 des Entwurfs vorgesehen ist, entspricht nicht der derzeitigen Praxis, birgt Umsetzungsprobleme und erhöht die Komplexität und Fehleranfälligkeit. 
  • Für eindeutige und klare Fälle soll eine Ergänzung zu § 6 Abs 2 Z 1 erfolgen, nach der auch eine einmalige Aufforderung plus drei Werktage Reaktionsfrist ausreichend sind. 
  • Die Nachweispflicht ist nur für Prepaid-Tarife klar geregelt, für Postpaid-Tarife hingegen nicht eindeutig. Gefordert werden daher eine ausdrückliche Nachweispflicht und die Benennung exemplarisch tauglicher Nachweise auch für Postpaid-Tarife.  
  • In den Erläuterungen ist klarzustellen, dass auch im Anwendungsbereich des § 6 Abs 2 bei Anträgen auf Ausstellung einer NÜVI mit mehr als 25 Rufnummern die Regeln der Großkundenportierung anwendbar sind.
zurück