Stellungnahmen

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11.09.2025

Status: abgegeben

RTR Konsultation: Entwurf einer Verordnung über die Ermittlung und Übertragung des Standortes der Endeinrichtung (Standortverordnung - Standort-V)

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) führte bis 12.09.2025 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Verordnung über die Ermittlung und Übertragung des Standorts der Endeinrichtung (Standortverordnung - Standort-V) durch.

DIe ISPA hat im Rahmen des Konsultationsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben.

Die wesentlichen Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind: 

  • Die Vorgaben zur Übermittlung der Stockwerksinformation im Festnetz ab 2030 sind unklar und sollten präzisiert werden.
  • Bezüglich der vertikalen Genauigkeit wird angemerkt, dass diese keine netzseitige, sondern eine endgeräteseitige Funktion darstellt.
  • Die in § 4 Abs 2 geforderte horizontale Genauigkeit von 50 Metern im Mobilfunkt ist technisch nicht immer erreichbar, weshalb eine realistische Formulierung erforderlich ist.
  • Die Veranwortlichkeit der Anbieter müssen klar geregelt und auf das technisch Machbare beschränkt werden.
  • Die Ausweitung der Verordnung auf alle Notrufnummern wird begrüßt, die technische Umsetzung muss jedoch berücksichtigt werden. 
  • Die Berichtspflichten sollten darauf eingehen, dass nicht alle Notrufstellen erweiterte Standortdaten empfangen können.
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