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15.06.2026

Status: abgegeben

Konsultation der Europäischen Kommission: Commission Adoption zum geplanten „Digital Networks Act“ (DNA)

Im Zuge der geplanten Annahme des Digital Networks Act (DNA) durch die Europäische Kommission hat die ISPA am 12.06.2026 Stellung genommen. Die wesentlichen Eckpunkte sind:

  • Die übergeordneten Ziele des DNA (Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz, Nachhaltigkeit, Rechtssicherheit) werden begrüßt, der Entwurf leidet aber unter zu breiten Definitionen, starker Abhängigkeit von Durchführungsakten und mangelnder Berücksichtigung nationaler Besonderheiten.

  • Die „Single Passport Procedure“ ist als Grundidee sinnvoll, bringt aber ohne echte materielle Harmonisierung (z.B. bei Nutzeridentifikation, Datenlieferungen, Sicherheitsvorgaben) vor allem zusätzlichen Koordinations‑ und Verwaltungsaufwand statt spürbarer Entlastung.

  • Die im DNA vorgesehenen Pläne und Fristen für einen unionsweiten Copper Switch‑Off gelten als realitätsfern: Für Österreich sind sie angesichts leistungsfähiger Kupfer‑/DOCSIS‑Netze nicht sachlich nötig und riskieren Versorgungslücken. Ein Switch‑Off soll markt‑ und nachfragegetrieben erfolgen, nur parallel zu tragfähigen Glasfaser‑Wholesale‑Produkten und mit praxistauglichen Opt‑Out‑Regeln.

  • Die Ex‑ante‑Wettbewerbsregulierung und die Märkteempfehlung sollen als Erfolgsmodell erhalten bleiben; symmetrische Maßnahmen können asymmetrische SMP‑Regulierung nicht ersetzen, da sie strukturelle Marktmacht nicht gezielt adressieren und sonst insbesondere Incumbents begünstigen würden.

  • EU‑weit harmonisierte Zugangsprodukte sollten, wenn überhaupt, nur ergänzend eingeführt werden, auf einer Bestandsaufnahme der bestehenden Wholesale‑Produkte beruhen und dürfen weder Infrastrukturwettbewerb noch die Position alternativer Anbieter und KMU schwächen.

  • Mehr Kohärenz bei der Frequenzpolitik ist begrüßenswert, darf aber nicht zu einer faktischen Zentralisierung führen; nationale Marktgegebenheiten und NRA‑Expertise müssen gewahrt bleiben, und neue Governance‑Arrangements dürfen Wettbewerb und Investitionsanreize nicht verzerren.

  • Der DNA sollte sich auf Netz‑ und Frequenzregulierung beschränken; Vorgaben zu IKT‑Lieferketten‑Risiken gehören in den Cybersecurity‑Rahmen. Zusätzliche Governance‑, Berichts‑ und Compliance‑Pflichten sowie neue NRA‑Aufgaben dürfen nicht einseitig über den Sektor finanziert werden.

  • Bei Endnutzerrechten, Universaldienst und Netzneutralität fordert die ISPA: nur nachweislich wirksame sektorspezifische Rechte, Vollharmonisierung zur Vermeidung von Gold‑Plating, klare Ausgestaltung des Konzepts „affordable and adequate services“, transparente Finanzierung aus öffentlichen Mitteln und eine konsequente Wahrung der Grundsätze der Netzneutralität.

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