Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) führte bis 17. Oktober 2025 eine Begutachtung zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert werden, durch (Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz - ZIAG).
Die wesentlichen Eckpunkte der Stellungnahme sind:
Die ISPA begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Die Einführung eines neuen § 879a ABGB schafft - insbesondere in Zusammenschau mit den Erläutungen zum Gesetzesentwurf - mehr Rechtssicherheit.
Es bedarf einer Klarstellung, dass sich der Entwurf nicht ausschließlich auf Bestandverträge bezieht. Es wird angeregt, dass in den Erläuterungen beispielhaft einige Massenverträge genannt werden, darunter auch Verträge über Kommunikationsdienste.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte in den Erläuterungen möglichst explizit aufgenommen werden, dass sich die Anpassung auf den Vergleich des letzten mit dem vorletzten Jahr bezieht.