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08.02.2024

ISPA: Klarnamenpflicht eine Scheinlösung

Die nun wieder aufgekochte Diskussion über eine Klarnamenpflicht im Internet ist für die Interessenvertretung der Internetwirtschaft wenig sinnvoll. Denn eine solche wäre nicht nur aufgrund des Digital Services Acts (DSA) vermutlich EU-rechtswidrig, sondern auch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Sinnvoller wäre es, Justiz und Behörden mit den nötigen Ressourcen auszustatten, damit diese die bereits bestehenden Möglichkeiten gegen rechtswidrige Inhalte nutzen können.

Die anzunehmende EU-Rechtswidrigkeit sieht die ISPA dabei aufgrund des Digital Services Acts (DSA) der EU gegeben, erklärt ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger: „Der DSA gibt einen vollständig harmonisierten Rechtsrahmen für die gesamte EU vor, um ‚ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld‘ zu gewährleisten. Damit sind aber genau hier nationale Alleingänge der Mitgliedsstaaten ausgeschlossen.“ Der EuGH reagiert dabei traditionell empfindlich auf überschießende Maßnahmen von Mitgliedsstaaten in wesentlichen europäischen Rechtsfragen, wie die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung und des Kommunikationsplattformen-Gesetzes gezeigt haben.

ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger: „Freiheit des Internets nicht mit Scheinlösungen gefährden.“

„Aber darüber hinaus geht es auch um ganz grundsätzliche Erwägungen“, sagt Ebenberger. „Eine Ausweispflicht im Internet bedeutet einen Eingriff in die Privatsphäre, den Datenschutz und durch den sogenannten Chilling Effect auch eine mögliche De-facto-Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit. Menschen könnten sich dann nicht mehr trauen, politische Diskussionen zu führen oder Fragen zu sensiblen Themen wie Gesundheit oder Sexualität im Internet zu stellen. Dabei braucht es diese Klarnamenpflicht nicht, schon jetzt geben die Internetunternehmen den Strafverfolgungsbehörden Auskunft, wenn das im Anlassfall vorgesehen ist.“

Ebenberger schlussfolgert: „Ein Eingriff in die Grundrechte bringt wenig für die Rechtsdurchsetzung und wäre daher unverhältnismäßig. Aber selbstverständlich stimmt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es wäre daher sinnvoller, Justiz und Strafverfolgungsbehörden mit den nötigen Ressourcen auszustatten, damit diese die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten effektiv nutzen und wirksam gegen Hass im Netz und Fake-Bewertungen vorgehen können. Dann muss man auch nicht die Freiheit des Internets mit Scheinlösungen gefährden – denn das Internet ist auch kein grundrechtsfreier Raum.“

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