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30.08.2022

Netzsperren: ISPA fordert endlich Rechtssicherheit

Das passiert, wenn IP-Adressen gesperrt werden: Eine große Anzahl legaler Websites war gestern, Montag, in Österreich zeitweise nicht verfügbar, weil eine IP-Adresse gesperrt wurde. Der Hintergrund war, dass eine Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten die österreichischen Internetanbieter aufgefordert hatte, eine Reihe von Websites zu sperren. Die Frist dazu lief am Montag ab, womit die Internetanbieter der Forderung nachkommen mussten, um nicht selbst geklagt zu werden. Aber weil IP-Adressen häufig von mehreren Websites geteilt werden, wurden damit auch legale Inhalte blockiert.

„Das ist genau das, wovor die ISPA seit Jahren gewarnt hat“, sagt Generalsekretär Stefan Ebenberger. „Dabei haben die Internetanbieter überhaupt kein Interesse daran, Netzinhalte zu sperren. Im Gegenteil, gerade die österreichischen Provider haben im Interesse der Nutzer:innen immer wieder gegen überschießende Maßnahmen geklagt und jahrelange Prozesse bis zum OGH und EuGH geführt. Das Problem ist: Es war der OGH selbst, der IP-Sperren für prinzipiell zulässig erklärt hat, ohne dabei angemessen auf die technischen Folgen einzugehen.“

ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger: „Dass völlig legale Inhalte blockiert werden, ist unverhältnismäßig und eine Gefahr für Meinungsfreiheit sowie die Rechte von deren Inhabern.“

Ebenberger erklärt: „Dass wegen einzelner illegaler Inhalte auch völlig legale Inhalte blockiert werden, ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und die Rechte der Inhaber eben dieser legalen Inhalte. Diese Abwägung unterschiedlicher Rechte wird hier vom Staat auf die Provider abgewälzt, die diese Verantwortung aber gar nicht wollen. Stattdessen sollte sie von einer kompetenten Behörde übernommen werden, und zwar noch bevor eine Netzsperre umgesetzt wird. Die Gefahr, dass auch legale Inhalte gesperrt werden, besteht bei vielen IP-Adressen: Denn es ist einem Betreiber generell nicht möglich festzustellen, ob hinter einer IP-Adresse nicht auch andere, legale Webseiten aufrufbar sind.“

„Ein Verfahren, das gut genug für den Schutz von Konsument:innen ist, sollte auch Rechteinhabern zumutbar sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.“

Während im Urheberrechtsbereich seit über zehn Jahren Rechtsunsicherheit besteht, wurde im Konsumentenschutz bereits eine effektive und rechtssichere Lösung gefunden. Dabei ist vorgesehen, dass vor der Sperre von z. B. Fake-Shops diese erst von der Telekom-Control-Kommission (TKK) auf ihre Recht- und Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Situationen wie diese könnten damit vermieden werden, gäbe es diese Prüfung auch beim Urheberrecht.  „Es gab einen solchen Vorschlag bereits bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2021.  Der wurde aber von derselben Verwertungsgesellschaft, die jetzt die Sperraufforderungen verschickt hat, kategorisch abgelehnt, noch bevor eine Diskussion entstehen konnte“, so Ebenberger. „Diese Ungleichbehandlung im Rechtsschutz ist absurd. Was gut genug für den Schutz von Konsument:innen ist, sollte auch Rechteinhabern zumutbar sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, den aktuellen Missstand mit den jetzt sichtbar werdenden Kollateralschäden zu beheben.“

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