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21.09.2021

ISPA: Viele Änderungen im neuen TKG förderlich für Breitbandausbau

Zahlreiche Bedenken der ISPA wurden im vorliegenden Gesetzesentwurf berücksichtigt.

„Es freut uns sehr, dass unsere umfassende Kritik am Ministerialentwurf ernst genommen wurde. Insbesondere im Bereich der Leitungsrechte sind zahlreiche Verbesserungen vorgenommen worden“, begrüßt ISPA Präsident Harald Kapper die heute beschlossene Regierungsvorlage des TKG 2021. Damit werden gute Rahmenbedingungen geschaffen, um den Breitbandausbau in den nächsten Jahren zu gewährleisten und voranzutreiben.

Leitungsrechte jetzt fairer geregelt

Die Ausgestaltung der Leitungsrechte ist entscheidend für den Ausbau der Internet-Infrastruktur. Sie regeln, unter welchen Voraussetzungen beispielsweise neue Glasfaserleitungen unter Feldern oder Straßen vergraben werden können, gerade auch um ländliche Gebiete besser zu erschließen.
Die ISPA begrüßt, dass es, anders als im Ministerialentwurf vorgesehen, nun keine Verpflichtung zur Mitbenützung von bestehenden Leitungen auf öffentlichem Gut, wie z.B. Straßen, gibt. Auch dass sich die Haftung der Grundstücksbesitzer für Schäden an verlegten Leitungen nun an den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen orientieren wird, ist eine wesentliche Verbesserung zum Entwurf. Damit gestaltet sich der Breitbandausbau für Internetprovider erheblich einfacher.
Das neue Standortrecht für Antennentragemasten ist im Sinne des 5G-Ausbaus ebenfalls äußerst positiv zu bewerten. Hierdurch wird der rasche 5G Ausbau in den Regionen erheblich verbessert.
Leider sieht die Regierungsvorlage immer noch eine verschuldensunabhängige Haftung für Folgeschäden durch die Leitungsverlegung, wie etwa Ernteausfälle, vor. Damit bleibt für Netzbetreiber nach wie vor ein nicht unerhebliches Kostenrisiko bestehen, welches diese nicht einmal durch sorgfältige Planung vermeiden könnten.

Netzsicherheit wird nur anhand technischer Kriterien beurteilt 

Auch die Kriterien zur Bestimmung von Hochrisikolieferanten werden von der ISPA begrüßt, da sich diese nun nicht mehr an vagen, politischen Parametern orientieren. „Netzsicherheit wird nun ausschließlich anhand technischer Kriterien beurteilt“, freut sich Harald Kapper, dass auch diese Bedenken an der Verfassungskonformität der Bestimmung in der aktuellen Regierungsvorlage aufgegriffen wurden.

Lösung für Netzsperren gefordert

Dennoch gibt es auch Kritik von Seiten des österreichischen Providerverbands: Denn für Netzsperren gibt es auch in der aktuellen TKG-Regierungsvorlage leider weiterhin keine Lösung. Seit vielen Jahren werden die österreichischen Anbieter in einen Streit zwischen Webseiten-Betreibern und Rechteinhabern hineingezogen und zur Sperre von angeblich strukturell rechtsverletzenden Webseiten verpflichtet. Für die betroffenen Unternehmen besteht keine Möglichkeit, sich rechtskonform zu verhalten, ohne entweder das Risiko einer Verwaltungsstrafe oder die Prozesskosten für ein Zivilverfahren zu tragen. Die ISPA fordert daher weiterhin die Einrichtung eines Verfahrens bei einer unabhängigen Verwaltungsbehörde (etwa der Telekom-Control-Kommission TKK) und wird sich weiterhin in den Prozess einbringen.

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