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23.11.2020

ISPA begrüßt im Nationalrat beschlossenes und wegweisendes Lösungsmodell für Netzsperren

Das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz verspricht nach Jahren endlich Rechtssicherheit für Access-Provider.

Die ISPA – Internet Service Providers Austria begrüßt die Regelung für den Umgang mit Netzsperren, die der Nationalrat am Freitag im Zuge der Verabschiedung des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) beschlossen hat. Zusammengefasst sieht diese für den Konsumentenschutzbereich beschlossene Regelung vor, dass die mit der Sicherstellung der Netzneutralität betraute Behörde Telekom-Control-Kommission (TKK) auch mit der Anordnung von Zugangssperren („Netzsperren“) im Bereich des Konsumentenschutzes beauftragt wird, also etwa wenn es darum geht „Fake-Shops“, die erhebliche Gefahren für die Nutzerinnen und Nutzer bergen, zu sperren. Dadurch sollen etwaige Konflikte zwischen diesen Interessen bereits vorab durch die fachlich qualifizierte Behörde adressiert werden und nicht wie in anderen Rechtsbereichen den Zugangsdiensteanbietern aufgebürdet werden.

„Wir beglückwünschen das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dazu, es geschafft zu haben, dass nach vielen Jahren nun endlich eine Regelung zur Handhabung von Zugangssperren etabliert wurde, die für wirklich alle Beteiligten Klarheit bringt. Unsere Hoffnung ist, dass dieses Modell auch in weiteren Rechtsmaterien wie zum Beispiel dem Urheberrecht übernommen wird, wo derzeit noch enorme Unklarheit und Risiken in Bezug auf die Setzung von Netzsperren durch Access-Provider herrschen“, zeigt sich ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert erfreut und zuversichtlich.

Hintergrund: langwierige und teure Gerichtsverfahren

Seit dem Inkrafttreten der sogenannten Telekom-Single-Market Verordnung (TSM-VO) der EU im Jahr 2015 sind Access-Provider grundsätzlich zur gleichberechtigten und nichtdiskriminierenden Behandlung des gesamten Datenverkehrs verpflichtet. Verkehrsmanagementmaßnahmen, darunter fallen auch Zugangssperren zu Webseiten, dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen gesetzt werden, um einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung zu entsprechen oder eine mit dem Unionsrecht in Einklang stehende, eindeutige gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen. Ob eine solche gesetzliche Pflicht besteht, kann in letzter Instanz jedoch nur durch eine Behörde oder ein Gericht entschieden werden. Die Access-Provider sehen sich dazu verpflichtet, diesen Anforderungen zu entsprechen und darüber hinaus auch im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden hinsichtlich des freien Informationszugangs nur tatsächlich rechtswidrige Inhalte zu sperren.

Aufgrund des massiven Drucks einiger Interessensgruppen, welche seit jeher auf Zugangssperren quasi auf Zuruf und ohne Vorliegen einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung bestanden, sahen sich die österreichischen Access-Provider im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden seit Jahren in langwierige und teure Gerichtsverfahren involviert, für welche sie noch dazu die Kosten zu tragen hatten. Dieser Missstand würde sich nun endlich ausräumen lassen, wenn das Modell des VBKG zum Beispiel im Rahmen der Neukodifizierung des Telekommunikationsgesetzes auch in diesen Rechtsbereichen Eingang findet.

Grundsätzliche Ablehnung von Netzsperren

„Dieser Beschluss ist ein großer Sprung nach vorne für das Internet in Österreich, aber unsere grundsätzliche Ablehnung von Netzsperren wollen wir nicht verhehlen“, mahnt Schubert. Netzsperren zu Webseiten sind eine ungeeignete Maßnahme, um Fake-Shops und andere Online-Betrugsversuche zu vermeiden, denn sie können von den Betreibern dieser Seiten viel zu leicht und schnell umgangen werden. „Viel größer als ein möglicher Nutzen ist die Gefahr, dass es durch Netzsperren zu Overblocking kommt und somit rechtmäßige Inhalte aus dem Internet verschwinden würden“, so Schubert abschließend.

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