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03.09.2020

Nationale Alleingänge sind Stolpersteine für die EU im Kampf gegen „Hass im Netz“

ISPA: gemeinsame Arbeit an EU-weiter Regelung wird unterwandert und die Entwicklung europäischer Plattformen erschwert.

Die Bundesregierung hat heute mehrere Gesetzesentwürfe mit zahlreichen Maßnahmen gegen „Hass im Netz“ vorgestellt. Die ISPA (Internet Service Providers Austria) unterstützt das Ansinnen der Bundesregierung, dass alle Menschen die Vorzüge des Internets ohne Angst vor illegalen Anfeindungen nutzen können. „Der Verband der österreichischen Internetwirtschaft begrüßt jene Maßnahmen, die Betroffene von Hasspostings unterstützen und Rechtssicherheit für Provider schaffen. Dabei darf aber nicht vernachlässigt werden, die geplanten Maßnahmen in einem gesamteuropäischen Kontext zu bewerten“, mahnt ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert. „Eine national betriebene Fragmentierung zeugt von einem schockierenden Mangel an Vertrauen in die Arbeit der EU-Institutionen, läuft somit dem europäischen Gedanken zuwider und schadet der europäischen Wirtschaft“, gibt sich Schubert enttäuscht.

Nationale Alleingänge sind doppelt kontraproduktiv

Den angedachten nationalen Alleingang, mit dem hauptsächlich nicht in Österreich ansässige Unternehmen innerhalb starrer Fristen zur raschen Löschung von Inhalten verpflichtet werden sollen, sieht die ISPA kontraproduktiv. Wie Online-Plattformen mit illegalen Inhalten umgehen sollen, wird derzeit intensiv und mit hoher Umsicht auf europäischer Ebene im Rahmen der Verhandlungen zum Digital Services Act diskutiert. Das österreichische Vorpreschen kann zum Sand im Getriebe für diesen Prozess werden. Unterschiedliche nationale Vorgaben zum Umgang mit illegalen Inhalten verhindern genau jene EU-einheitlichen Meldesysteme auf den Plattformen, die zur raschen Entfernung von rechtswidrigen Inhalten führen würden.

Außerdem verunmöglicht ein unübersichtliches Gestrüpp an nationalen Vorgaben die erfolgreiche Entwicklung von aufstrebenden europäischen Unternehmen am europäischen digitalen Binnenmarkt und untermauert somit die Vormachtstellung bereits etablierter Plattformen. „Nur eine europäisch einheitliche Regelung kann zum erfolgreichen Standard werden und sich weltweit durchsetzen. Unabgestimmte Einzelgänge bringen uns hier nicht weiter“, bringt es Schubert auf den Punkt. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob sich durch die geplanten Maßnahmen nicht noch weitere europa- und verfassungsrechtliche Probleme stellen werden.

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