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20.07.2020

ISPA gegen nationale Alleingänge zu „Hass im Netz“

Provider erhoffen sich von Task Force mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und bessere Unterstützungen für Opfer von Hasskriminalität

Bei der heutigen ersten Arbeitssitzung einer interministeriellen Task Force gegen Hass und Gewalt im Netz präsentierten die Bundesministerinnen Alma Zadić und Karoline Edtstadler Details zur Task Force und die Schwerpunkte ihrer Ressorts. Die ISPA unterstützt das Ziel der Regierung, konsequenter gegen Hass im Netz vorzugehen und betont insbesondere die Notwendigkeit der Rechtssicherheit für Unternehmen sowie die Unterstützung von Betroffenen. Bei nationalen Alleingängen in Form einer Löschpflicht für Online-Plattformen sieht die ISPA Österreich jedoch auf dem Holzweg.

Auf europäischer Ebene wird gerade der Digital Service Act ausgearbeitet, der unter anderem regeln soll, wie mit derartigen Inhalten auf Seiten der Plattformen umgegangen werden soll. „Die Entwicklungen auf europäischer Ebene sollten in jedem Fall abgewartet werden, um sich widersprechende nationale Regelungen zu vermeiden“, mahnt Schubert. Dass ein unabgestimmtes, nationales Vorpreschen nicht zielführend ist, zeigte sich nicht zuletzt in Frankreich. Dort wurde ein ähnlicher nationaler Alleingang bereits auf EU-Ebene durch die EU-Kommission gestoppt und am Ende selbst durch den französischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Die ISPA begrüßt den Stellenwert, der dieser Herausforderung zugeschrieben wird, kann die überstürzte Vorgehenswiese, mit der dieses Gesetzesvorhaben vorangetrieben wird, jedoch nicht nachvollziehen und vermisst vor allem eine sachliche und klar dargelegte Problemdefinition. „Die Debatte wird derzeit stark emotionalisiert geführt, aber es fehlen genau jene Fakten, auf denen jedes vernünftige Gesetz gestützt sein sollte“, zeigt sich Schubert verwundert. Anstatt einer eiligen Konsultation während der Sommermonate, tritt die ISPA für einen strukturierten Dialog ein, der auch auf den Entwicklungen auf europäischer Ebene aufbaut.

Löschung rechtswidriger Inhalte

Der österreichischen Regierung schwebt vor, dass Betroffene von Hass im Netz das Löschen von Inhalten bei den Plattformen verlangen können, noch bevor eine richterliche Stelle festgestellt hat, dass es sich tatsächliche um rechtswidrige Inhalte handelt. Es gibt jedoch leider keine klare Definition für Hass im Netz und auch der Begriff der „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalte existiert in dieser Form nicht und würde daher unweigerlich zu Rechtsunsicherheit führen. Eine Löschverpflichtung, die einer gerichtlichen Prüfung vorgreift, könnte die Meinungsfreiheit massiv beeinträchtigen. Aus diesem Grund betrachtet die österreichische Internetwirtschaft eine solche Maßnahme als kontraproduktiv, wenn es darum geht, für alle Nutzerinnen und Nutzer die freie Meinungsäußerung im Internet zu gewährleisten. „Wir lehnen es ab, dass die wichtige Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten an private Unternehmen in Drittstaaten ausgelagert wird“, mahnt Schubert und ist damit im Einklang mit führenden Menschenrechtsinstitutionen, die eindringlich davor warnen. „Wenn die Regierung tatsächlich die Menschenrechte schützen möchte, sollte sie diese Warnungen ernst nehmen“, führt Schubert aus.

Anpassungen beim Strafrecht positiv

Die ebenfalls angekündigte Novelle einiger Straftatbestände sieht die ISPA hingegen positiv, denn hiervon würden Betroffene von Hass im Netz klar profitieren. „Wir begrüßen die Einführung von Ermächtigungsdelikten und damit die Senkung des Kostenrisikos für Betroffene”, so Schubert. Da durch die Novellierung des Strafrechts ein Anstieg der zu bearbeitenden Fälle bei Polizei und Staatsanwaltschaft zu erwarten ist, müssen auch die Personalressourcen dort aufgestockt werden. In jedem Fall wird die reibungslose Zusammenarbeit mit den Plattformen immer wichtiger und hierbei müssen beide Seiten in die Pflicht genommen werden. „Single Point of Contacts (SPOCs) zur Bearbeitung von Anfragen bei den Plattformen haben sich als Good Practice Beispiele international bewährt. Wir begrüßen daher die Bestrebungen der Strafverfolgungsbehörden einen SPOC in Österreich einzurichten“, führt Schubert aus. Bislang scheitert die zeitgerechte Beantwortung der Anfragen häufig nicht daran, dass Plattformen nicht erreichbar sind, sondern daran, dass die entsprechenden Anfragen nicht immer die notwendigen inhaltlichen und formalen Anforderungen erfüllen. Die Einrichtung von SPOCs und Kompetenzzentren auf Seiten der Staatsanwaltschaft und Exekutive hält der Providerverband für zielführend, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.

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