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05.04.2019

Regierung plant mit ‚Digitalsteuer‘ Totalüberwachung

Der Aufenthaltsort aller Nutzerinnen und Nutzer soll sieben Jahre lang gespeichert werden. Statt Österreich im Spitzenfeld der IT-Nationen zu platzieren, wird dem Land ein Ehrenplatz neben Russland, China und dem Iran gesichert.

„Die Bundesregierung hebelt unter dem Vorwand, eine Digitalsteuer einzuführen, um sogenannte Internetgiganten stärker zu besteuern, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger aus. Sie schafft hiermit gigantische Datensilos für Werbefirmen und ebnet gleichzeitig der Totalüberwachung und der Bespitzelung der österreichischen Bevölkerung den Weg. Der heute vom Finanzministerium veröffentlichte Entwurf zum Digitalsteuergesetz 2020 ist als Totalüberwachungsgesetz zu bezeichnen und schlichtweg desaströs“, zeigt sich ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert schockiert vom vorliegenden Entwurf.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, Unternehmen stärker zu besteuern, die Nutzerinnen und Nutzern mit österreichischer IP-Adresse digitale Werbeformen wie Bannerwerbung oder Suchmaschinenwerbung anzeigen. Neben der IP-Adresse sollen auch Ortungsmöglichkeiten wie Geotargeting oder Geolokation zum Einsatz gebracht werden. Diese Daten müssen dann von den Werbefirmen aus steuertechnischen Gründen sieben Jahre lang gespeichert werden. „Es macht mich völlig sprachlos, dass die Regierung mittels dieser Totalüberwachung derart riesige Datensilos anordnet und somit letztlich die Daten aller Österreicherinnen und Österreicher an Werbeunternehmen verkauft. Sollten diese Daten in die falschen Hände geraten, ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet und das Schadenspotenzial nicht absehbar. Ohne zu übertreiben sehen wir hier Verhältnisse auf die österreichischen Nutzerinnen und Nutzer zukommen, die weit über die vom Europäischen Gerichtshof aufgehobene Vorratsdatenspeicherung hinausgehen und die sich kaum von digitalen Überwachungsmaßnahmen unterscheiden, die wir aus Russland, China oder dem Iran kennen“, stellt Schubert eine ernüchternde Prognose.

„Die vorgesehene Speicherpflicht verstößt klar gegen nationales wie internationales Recht und steht im offenen Widerspruch zur EU-Datenschutzgrundverordnung. Der Entwurf ist daher zurückzuziehen. Es muss offengelegt werden, wessen Interessen in den Entwurf eingeflossen sind und wie ein derartiger Vorschlag seinen Weg in den offiziellen Begutachtungsentwurf finden konnte “, fordert Schubert Aufklärung.

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