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29.11.2018

Datenschutzbehörde genehmigt Datenschutzregeln für ISPs

ISPA Code of Conduct bietet Branche Unterstützung bei der praktischen Anwendung der Datenschutzgrundverordnung.

Die im Mai dieses Jahres in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat strengere Regeln und neue Verpflichtungen für Unternehmen, aber teilweise auch weit gefasste Rechte für deren Kundinnen und Kunden gebracht. „Als zukunftsorientierte Branche haben wir sehr bald erkannt, dass die DSGVO einen breiten Rahmen vorgibt, die konkrete Ausgestaltung vieler Vorgaben in der Praxis jedoch sehr schwierig ist“, erläutert Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA. Das hat den Dachverband der Internetwirtschaft bereits im Herbst 2017 dazu bewogen, einen sogenannten Code of Conduct für Internet Service Provider auszuarbeiten und so seine Mitglieder bei dieser Aufgabe zu unterstützen. „Wir waren mit unserer Eingabe bei der Datenschutzbehörde um 00:07 Uhr des 25. Mai 2018 – dem Stichtag, an dem die DSGVO europaweit gültig wurde - wohl auch die ersten, die ihren Entwurf eingereicht haben“, zeigt sich Schubert stolz.

Nachdem die ISPA frühzeitig erkannt hat, dass einige Konkretisierungspunkte rund um die DSGVO aus der Praxis von ISPs für die gesamte Branche relevant waren, entstand der Plan, Unternehmen und andere Betroffene mit einem Regelwerk dabei zu unterstützen, diese Verordnung in der Praxis anzuwenden. Die Umsetzung gestaltete sich dann teilweise recht fordernd und durch die breite Diskussion und den Abstimmungsprozess mit der Behörde auch zeitaufwändig. Der jetzt vorliegende und von der Datenschutzbehörde genehmigte Code of Conduct behandelt im Wesentlichen zwei Bereiche: Zum einen wird das datenschutzrechtliche Verhältnis der Betreiber untereinander bei Erbringung von Kommunikationsdiensten erklärt, das sich vor allem aus der sektorspezifischen Regulierung ergibt, zum anderen werden einige Aspekte der Betroffenenrechte näher konkretisiert.

„Großer Dank gebührt in diesem Zusammenhang allen Mitgliedern unserer Arbeitsgruppe Datenschutz, die unter der Leitung von ISPA Vorständin Natalie Ségur-Cabanac in zahlreichen Sitzungen und in mehrmaligen Abstimmungen mit der Datenschutzbehörde die Verhaltensregeln erarbeitet haben. Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem erfolgreichen Abschluss des Projekts etwas Einzigartiges in Europa geschaffen haben und hiermit Betreibern aller Größen in Österreich ein wertvolles Hilfsmittel zur Verfügung stellen können“, fasst Schubert die Arbeiten zusammen.Dass die ISPA mit diesem Code of Conduct auch im europäischen Kontext federführend agiert, zeigt das Interesse zahlreicher anderer Verbände aus dem In- und Ausland, die diesbezüglich mit dem österreichischen Providerverband Kontakt aufgenommen haben.

Code of Conduct:

www.ispa.at/coc

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