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25.06.2018

Lückenlose Internet-Zensur durch Reform des Urheberrechts

Für die Meinungsfreiheit im Netz ist es fünf Minuten vor Zwölf. Nachdem in der Vorwoche eine knappe Mehrheit im EU-Justizausschuss für den umstrittenen Entwurf der Copyright-Richtlinie gestimmt hat, soll bereits in dieser Woche die Abstimmung im EU-Parlament folgen. Bei einem „Ja“ würde das Leistungsschutzrecht für das Ende des freien Meinungsaustauschs im Internet sorgen und die Upload-Filter würden mittelfristig vielen KMUs schweren wirtschaftlichen Schaden zufügen.

„Leider ist vielen Internet-Nutzerinnen und Nutzern, der Politik sowie Unternehmen in Österreich immer noch nicht bewusst, was die drohende Reform des Urheberrechts durch die EU für die Meinungsfreiheit im Internet bedeutet“, warnt Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA. Wie heftig umstritten die geplante Reform ist, zeigt auch die knappe Abstimmung im Justizausschuss des EU-Parlaments in der Vorwoche. Eine hauchdünne Mehrheit von 13 EU-Abgeordneten stimmte für das Leistungsschutzrecht, 12 waren dagegen. Zudem sprachen sich die Abgeordneten im Rechtsausschuss für sogenannte Upload-Filter aus, die im Artikel 13 der umstrittenen Copyright-Richtlinie geregelt sind. „Die 13 ist offenbar nicht ganz zu Unrecht eine Unglückszahl“, vermutet Schubert, denn Artikel 13 laufe auf eine Überwachungspflicht für Hosting-Provider hinaus, die Urheberrechtsverletzungen entgegenwirken soll. Bereits in dieser Woche könnte das EU-Parlament für die Reform des Urheberrechts grünes Licht geben.

Ständige software-basierte Überwachung von Inhalten

„Wir haben selbstverständlich Verständnis für die Wahrung der Urheberrechte von Autoren, Fotografen und anderen Content-Lieferanten“, betont Schubert. Bereits jetzt sind Hosting-Plattformen durch die bestehende E-Commerce-Richtlinie dazu verpflichtet, illegale Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. „Um die nun vorgesehene Überwachung der von Nutzerinnen und Nutzern im Internet zur Verfügung gestellten Inhalte umzusetzen, müssen die Provider allerdings eine Software installieren, die die Uploads der User laufend auf Urheberrechtsverletzungen untersucht“, so Schubert weiter. Ähnlich wie bei einem Virenscanner würde dies nicht nur enorme Ressourcen verschlingen, sondern auch eine unverhältnismäßig hohe Belastung für die Provider darstellen. Da diese letztlich dafür haftbar gemacht werden könnten, wenn Inhalte versehentlich durch den Filter rutschen, könnte die Bandbreite an Inhalten und Meinungen künftig sogar stärker als vorgesehen beschränkt werden.

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die Verbreitung „unbequemer“ Informationen, z. B. Fotos oder Videos von sozialen Missständen oder Repressionsmaßnahmen eines Staates, über soziale Netzwerke mit der Behauptung, diese stellten eine Urheberrechtsverletzung dar, effektiv unterbunden wird. „Wer behauptet Upload-Filter hätten nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, dem mangelt es entweder schlichtweg an technischem Verständnis oder er stellt die Tatsachen absichtlich falsch dar“, so der ISPA Generalsekretär. Für Schubert wäre es jedenfalls unverhältnismäßig, die Nachteile der Upload-Filter für die Allgemeinheit in Kauf zu nehmen, „nur um die wirtschaftlichen Interessen einer kleinen, aber wirtschaftlich und politisch ungemein gut vertretenen Stakeholder-Gruppe zu schützen.“

Privaten Bloggern droht Zahlung von Lizenzgebühren

Dieser von europäischen Rechteinhabern in der EU getriebene, zensurfreundliche Ansatz ist aus Sicht der ISPA, welche die Interessen von rund 230 Mitgliedsbetrieben in Österreich vertritt, nicht nur ein schlechtes Beispiel für andere Länder, die Upload-Filter könnten auch viele KMUs in Österreich wirtschaftlich schwer treffen. „Einen hohen Preis werden auch die unzähligen privaten Blogger und unabhängigen Journalisten zahlen müssen, indem künftig möglicherweise sogar Lizenzgebühren anfallen werden, wenn sie sich in ihren Beiträgen lediglich auf andere Inhalte beziehen“, so Schubert.

Bedenken der UNO gegen die Richtlinie

Schützenhilfe für die Argumente der Gegner der Copyright-Richtlinie kommt auch von der UNO. Wie der ORF berichtet, haben sich zuletzt sogar UNO-Berichterstatter mit Mahnungen vor einem EU-weiten Zensurregime durch die geplanten Upload-Filter zu Wort gemeldet und die Einhaltung der Menschenrechte gefordert. „Filtertechnologien seien nicht geeignet die gesetzlich verankerten Einschränkungen von Copyrights zu berücksichtigen, weil dazu Inhalte interpretiert werden müssten“, heißt es im Schreiben des UN-Berichterstatters David Kaye. Zudem sei eine solche Maßnahme ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten der Internet-User wohl kaum möglich. Einer lückenlosen Zensur wäre damit Tür und Tor geöffnet.

Eindringlicher Appell zum Umdenken an die Verantwortlichen

„Die ISPA appelliert eindringlich an die Verantwortlichen, die Copyright-Richtlinie noch einmal zu überdenken. Während die Regelung offensichtlich darauf abzielt, große multinationale Konzerne zu treffen, könnte in Europa eine Vielzahl von KMUs und Start-ups finanziell und wettbewerbstechnisch auf der Strecke bleiben“, warnt Schubert abschließend.

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