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14.09.2016

ISPA kritisiert Vorschlag der EU-Kommission zur Urheberrechtsrichtlinie

Entwurf behindert die Entwicklung des europäischen digitalen Binnenmarktes, forciert Überwachung und versäumt es, zeitgemäßes Nutzungsverhalten zu berücksichtigen.

Wien. Noch im vorigen Jahr bekannte sich die Europäische Kommission im Rahmen der Strategie zum Digitalen Binnenmarkt dazu, das Internet als Motor des Wirtschaftswachstums in Europa zu stärken. Auch der im EU-Parlament im Juni letzten Jahres verabschiedete Bericht zur Harmonisierung des europäischen Urheberrechts enthielt zahlreiche erfolgsversprechende Ansätze.

Der heute von der Europäischen Kommission vorgestellte Richtlinienentwurf zur „Modernisierung“ des Urheberrechts auf digitaler Ebene stellt jedoch für die ISPA einen „Anlauf zum Rückschritt“ dar, bei dem mit Blick auf die Regulierung des Internets in Europa geradezu der Eindruck eines Generationenkonfliktes zwischen modernen, zukunftsorientierten und einigen wenigen konservativen „Bewahrer“-Staaten in Europa - hier allen voran Frankreich - besteht.

„Anstatt an Reformen zu arbeiten, die einerseits dem Konsumverhalten der Nutzerinnen und Nutzer Rechnung tragen und andererseits innovative Online-Angebote stärken, lässt die Europäische Kommission mit Vorschlägen aufhorchen, die aus unserer Sicht letztendlich auf eine Schwächung der digitalen Wirtschaft Europas hinauslaufen“, verleiht Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA seinem Missfallen Ausdruck. „So sieht der Vorschlag der EU-Kommission vor, dass Hosting-Anbieter mit Überwachungsverpflichtungen wieder in eine Richterrolle gedrängt und News-Dienste zur Finanzierung überalterter Geschäftsmodelle herangezogen werden sollen. Die Chance, einen für Verbraucherinnen und Verbraucher rechtlichen Graubereich auszuräumen, wie ihn beispielsweise die derzeit europaweit uneinheitliche Regelung der sogenannten Panoramafreiheit darstellt, lässt die Kommission hingegen völlig ungenutzt. Während rund 25 Mitgliedstaaten in Europa für einen innovativen Ansatz waren, scheiterte eine der rasanten digitalen Entwicklung gerecht werdende Lösung am Widerstand der französischen Regierung“, so Schubert, der seit einigen Monaten auch Vize-Präsident der EuroISPA, dem weltweit größten Verband von Internet Service Providern ist.

Die ISPA zeigt sich speziell über drei Vorschläge in dem Kommissions-Papier verärgert:

  • Die Europäische Kommission möchte Hosting-Provider dazu zwingen, dass diese die Uploads ihrer Nutzerinnen und Nutzer dahingehend überwachen, ob dadurch allfällige Urheberrechtsansprüche verletzt werden.
  • Rechteinhabern, allen voran Presseverlagen, soll eine neue Möglichkeit eingeräumt werden, die Verbreitung ihrer Nachrichtenartikel für 20 Jahre strikt zu kontrollieren und hierfür extra Geld von Online-Unternehmen zu verlangen. Hierdurch wird nicht nur die Meinungsfreiheit im Internet behindert, sondern auch der seit dem Entstehen des Internets bestehende Grundsatz der freien Verlinkung im Internet untergraben.
  • Die Kommission hat es versäumt, die vom EU-Parlament letztes Jahr im Sinne des Verbraucherschutzes vorgeschlagene Vereinheitlichung der so genannten „Panoramafreiheit“ in ihrem Vorschlag aufzunehmen, was bedeutet, dass das Posten von Fotos von öffentlichen Gebäuden weiterhin ein Problemfall bleibt.

Aus Sicht der ISPA bieten die Vorschläge der EU Kommission keineswegs zukunftsweisende Ansätze, die den europäischen digitalen Binnenmarkt in dessen Entwicklung unterstützen oder die europäische Internetwirtschaft im globalen Wettbewerb fördern. Vielmehr stellen sie den verzweifelten Versuch dar, bestehende traditionelle Geschäftsmodelle auf Kosten der Verbraucher, der Internetwirtschaft und letztlich auch der Wettbewerbschancen Europas im digitalen Bereich zu schützen.

Es liegt nun am EU-Parlament den Vorschlag der Kommission anzupassen und das Urheberrecht in Europa „internetfit“ zu machen.

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