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27.06.2014

ISPA jubelt über Ende der Vorratsdatenspeicherung

Das mit Spannung erwartete Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Vorratsdatenspeicherung sorgt bei der ISPA für Jubelstimmung. „Natürlich haben wir gehofft, dass der VfGH die Vorratsdatenspeicherung aufhebt, sicher waren wir uns da aber bei weitem nicht. Wir setzen uns ja bereits seit 2006 intensiv mit diesem Thema auseinander und haben diese anlasslose Pauschalüberwachung schon immer strikt abgelehnt. Jetzt hat das Gericht klar für die Bürgerinnen und Bürger entschieden und dieser pauschalen Verdächtigung sowie Missachtung der Privatsphäre endlich ein Ende gesetzt“, zeigt sich ISPA Generalssekretär Maximilian Schubert hocherfreut. „Wir sind zuversichtlich, dass auch der Gesetzgeber dieses Urteil respektiert und von einer neuerlichen Einführung der Vorratsdatenspeicherung Abstand nimmt.“

Ende der Vorratsdatenspeicherung ist nur ein Etappensieg

Laut Schubert ist  die Thematik der Rechtsdurchsetzung im Internet ein laufender Prozess, die Vorratsdatenspeicherung und ihr jetziges Ende nur ein Mosaikstein daraus. „Das Aus für die Vorratsdatenspeicherung darf nun auf keinen Fall zum Anlass für eine schleichende Ausweitung der Befugnisse der Rechtsdurchsetzungsbehörden genommen werden. Es muss bei allen Beteiligten unbedingte Klarheit über die von den Behörden angewandten Maßnahmen geben“, fordert Schubert, der sich vom Gesetzgeber neben Rechtssicherheit in Hinkunft auch mehr Fingerspitzengefühl und vor allem Transparenz im Umgang mit der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer wünscht. Einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Stakeholder will sich die ISPA bei den durch das Urteil des VfGH notwendig gewordenen  gesetzgeberischen Schritten keinesfalls verschließen.

Die Abschaffung der Vorratsdaten darf die Sicherheit der Beauskunftung nicht in die Steinzeit zurückführen

Auch als die Umsetzung der vom EuGH mittlerweile rückwirkend aufgehobenen EU-Richtlinie in Österreich nicht mehr zu verhindern war, hat sich die ISPA nachdrücklich für eine grundrechtsschonende und auf größtmögliche Sicherheit der Nutzerdaten bedachte Vorgehensweise engagiert und intensiv an deren Umsetzung mitgearbeitet. „Wir konnten zwar 2012 die Vorratsdatenspeicherung in Österreich nicht mehr verhindern, aber mit der Etablierung der Durchlaufstelle, über die Beauskunftungen von Nutzerdaten laufen müssen, wurde ein Instrument geschaffen, das für Transparenz sorgt und Missbrauch bestmöglich verhindert“, erläutert Schubert. Über diese Durchlaufstelle werden die Daten hochverschlüsselt übermittelt und mittlerweile ersetzt diese auch bei der Beauskunftung von Verkehrsdaten die bis vor kurzem üblichen Faxe und E-Mails. „Der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung darf aber keinesfalls das Aus für die Durchlaufstelle bedeuten, sonst fallen wir bei der Beauskunftung wieder in die E-Mail und Fax-Steinzeit zurück“, fordert Schubert abschließend.

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