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08.04.2014

EuGH kippt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsgerichtshof am Zug

Schon der Generalanwalt hat in seinem Schlussantrag auf die Unvereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie mit der EU-Grundrechtscharta hingewiesen und eine Überarbeitung derselben empfohlen. Der Gerichtshof ist in seinem Urteil deutlich darüber hinausgegangen und hat die Richtlinie für ungültig erklärt. Die ISPA stand der Vorratsdatenspeicherung von Anfang an ablehnend gegenüber und hat sich bei der nationalen Gestaltung sehr für eine gemäßigte und auf größtmögliche Sicherheit der Nutzerdaten bedachte Vorgehensweise engagiert.

Jetzt freut sich die ISPA über den klaren Sieg der Internetwirtschaft und sieht sich in ihrer prinzipiellen Ablehnung dieser anlasslosen Pauschalüberwachung bestätigt. „Wir betrachten das Urteil als Meilenstein in der EU-Rechtsprechung und sind zuversichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof umgehend handeln wird“, gibt sich ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert zuversichtlich, dass die Vorratsdatenspeicherung in Österreich bald nur noch ein Treppenwitz der Telekom-Geschichte ist.

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