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23.12.2008

Bescheid zur geografischen Marktaufteilung im Sinne der ISPA aufgehoben

Telekom Austria AG muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes weiterhin im gesamten Bundesgebiet regulierte Breitband-Vorleistungsprodukte anbieten

Wien (OTS) - Wie heute bekannt wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2008 die im Bescheid M1/07 der Regulierungsbehörde festgesetzten Regulierungsmaßnahmen gegenüber der Telekom Austria als unzureichend aufgehoben.

In ihrem umstrittenen Bescheid hatte die Regulierungsbehörde zwischen einem urbanen Versorgungsgebiet und dem ländlichen Raum unterschieden. Bezüglich des ländlichen Raumes wurde der TA eine Vielzahl von Verpflichtungen auferlegt, die Regulierung für urbane Gebiete wurde damit jedoch aufgehoben. Dies wiederum bedeutete, dass ab 1. Jänner 2009 die Telekom Austria nicht mehr verpflichtet gewesen wäre, im urbanen Bereich Zugang auf dem Breitband-Vorleistungsmarkt unter den gleichen Auflagen wie in ländlichen Gebieten anzubieten.

Mehrere ISPA Mitglieder hatten nach der Erreichung der Parteistellung (durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof im Juni dieses Jahres) Beschwerde gegen die geografische Segmentierung des Marktes erhoben, die dem fairen Wettbewerb einen herben Schlag versetzt und es letztlich der TA ermöglicht hätte, als einziger Provider österreichweit anzubieten.

Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs werden die vielfach und vielerorts vorgebrachten Argumente der ISPA im Hinblick auf die problematische Begründung der Regulierungsbehörde bezüglich der Entlassung der TA aus der Regulierung durch die geografische Marktaufteilung und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb nun bestätigt.

Konkret streicht der VwGH in seiner Begründung heraus, dass von ihm bereits mehrfach klargestellt wurde, dass "die Feststellung, ein  Unternehmen verfüge über beträchtliche Marktmacht, ohne damit die  Auferlegung geeigneter Verpflichtungen zu verbinden, nicht mit dem  Gesetz vereinbar ist." Und weiter: "Die vorgenommene geographische  Unterteilung ist weder mit den innerstaatlichen, noch mit den  gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen vereinbar. Solange der Markt in geographischer Hinsicht das gesamte Bundesgebiet umfasst und solange auf diesem (bundesweiten) Markt ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt, also kein effektiver Wettbewerb besteht, solange sind von der Behörde bundesweit effektive Regulierungsmaßnahmen vorzunehmen. Dies schließt zwar nicht eine regionale Differenzierung perse aus, wohl aber eine Differenzierung derart, dass in Teilen des Marktes keine geeigneten Verpflichtungen auferlegt werden."

Über ISPA:

Die ISPA -- Internet Service Providers Austria -- ist der Dachverband der österreichischen Internet Service-Anbieter und wurde im Jahr 1997 als eingetragener Verein gegründet. Ziel des Verbandes ist die Förderung des Internet in Österreich und die Unterstützung der Anliegen und Interessen von derzeit mehr als 200 Mitgliedern aus Bereichen wie etwa Access, Services, Hosting und Content. Die ISPA versteht sich als Interessensvertretung und Sprachrohr der österreichischen Internet-Wirtschaft gegenüber Regierung, Behörden und anderen Institutionen, Verbänden und Gremien und fördert die Kommunikation der Markt-Teilnehmer untereinander.

Rückfragehinweis:

Dr. Andreas Wildberger
ISPA Internet Service Providers Austria
Währinger Straße 3/18
A-1090 Wien, AUSTRIA
e-mail: andreas.wildberger (a) ispa.at

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