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21.05.2007

Verkehrsdatenspeicherung: ISPA will Umsetzung mit niedrigster Intensität

Klärung der Kostenfrage weiter offen

Nach der im Vorjahr in Brüssel beschlossenen Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung muss Österreich mit 15.September 2007 die Verkehrsdaten aller Bürger von Telefonie, Mobilfunk und Internet speichern, um bei Anfrage den Strafverfolgungsbehörden Auskunft geben zu können. Österreich hat, wie vom Verband der heimischen Internetwirtschaft (ISPA) gefordert, die Möglichkeit in Anspruch genommen, die gesetzliche Umsetzung der Richtlinie für Internet-Daten (Zugang, E-Mail und Internet- Telefonie) erst mit 15. März 2009 durchzuführen.

"Das verhandlungsführende Justizministerium hatte immer betont, dass die österreichische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung mit einem möglichst geringen Grundrechtseingriff durchgeführt werden soll. Der derzeit vorliegende Entwurf einer Novelle des TKG (Telekommunikationsgesetz) entspricht allerdings nicht dieser Zielsetzung: Während bei der Speicherdauer von sechs Monaten und bei den Datenarten die von der ISPA geforderten Minimalvarianten weitgehend vorgeschlagen werden, ist dies bei den Bestimmungen, wer unter welchen Bedingungen auf die Daten zugreifen darf, nicht der Fall", erklärt ISPA-Präsident Roland Türke.

Die verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten aller Bürger stellt nach einhelliger Meinung einen massiven Grundrechtseingriff dar. Die EU-Richtlinie rechtfertigt diesen Eingriff damit, dass die Daten ausschließlich zur Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten, insbesondere von Terrorismus und organisierter Kriminalität verwendet werden dürfen. Der vorliegende Entwurf spricht jedoch von "mit beträchtlicher Strafe bedrohten Handlungen", wodurch er den Anforderungen der Richtlinie in keiner Weise entspricht, da in dieser Definition sogar Fahrlässigkeitsdelikte inkludiert sind.

"Es müsste viel mehr darauf geachtet werden, dass die Eingriffe in die Grundrechte so gering wie möglich gehalten werden. Zudem muss an die Schwere der Straftat hohe Anforderungen gestellt werden - zumindest 3 Jahre Strafandrohung - und der Zugriff auf die Daten sollte nur aufgrund eines schriftlichen Beschlusses eines Strafrichters erfolgen", fordert Türke.

Wer für die Kosten der Speicherung aufkommen soll, wird im Novellenentwurf nicht angesprochen. Insbesondere bei Internet Service Providern fallen sowohl Investitionskosten, etwa für sichere Systeme bzw. Schnittstellen, als auch Wartungs- und Beauskunftungs-Kosten an. "Die Höhe dieser Kosten ist jedoch noch nicht abschätzbar. Eine klare Regelung bezüglich der Kosten einzelner Auskünfte auf Basis dieser Daten wäre auch als Regulativ gegen eine überschießende Inanspruchnahme wünschenswert", schließt Türke.

ISPA Rückfragehinweis:

Dr. Kurt Einzinger
ISPA Internet Service Providers Austria
Währinger Straße 3/18
A-1090 Wien, AUSTRIA
tel.: +43 1 409 55 76
fax: +43 1 409 55 76 21
e-mail: office (a) ispa.at

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