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01.03.2006

Novelle des Spam Paragrafen tritt mit 1. März 2006 in Kraft

Alte Forderung der ISPA damit erfüllt. Am 1. März 2006 tritt die am 19.10.2005 vom Nationalrat beschlossene Änderung des § 107 Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003 „Spam – Paragraph“) in Kraft. Endlich gibt es eine allgemeine „Opt-in“-Lösung (die Zusendung von Direktwerbung und Massenmails ist nur mit Zustimmung des Empfänger gestattet) für unerwünschte Nachrichten (Spam, Bulk Mail).

Damit wurde die Forderung der ISPA, den bisherigen § 107 TKG 2003, der nicht nur praktisch kaum handhabbar, sondern auch europarechtswidrig ist, zu novellieren, erfüllt. Der im beschlossene Text entspricht weitestgehend den Forderungen der ISPA nach einer rechtssicheren allgemeinen „Opt-in“-Lösung und die Missachtung der „Robinson-Liste der RTR“ kann mit Verwaltungsstrafe geahndet werden. Die Zusendung von Werbemails an eigene Kunden ist – genau wie bisher – möglich.

In den erläuternden Bemerkungen zum Initiativantrag, auf Grund dessen das Gesetz nun beschlossen wurde, findet sich der Hinweis, dass, wenn ein Unternehmen seine E-Mail-Adresse willentlich auf seiner Website oder in anderer öffentlich zugänglicher Form veröffentlicht, dies als Zustimmung zur Zusendung unerwünschter Nachrichten in seinem jeweiligen Geschäftsbereich zu sehen sei. Das stellt eine gewisse rechtliche Kuriosität dar, da damit der Gesetzestext erweitert statt erläutert wird. Erläuternde Bemerkungen sind allerdings rechtlich nicht bindend, können aber unter Umständen zur Gesetzesinterpretation herangezogen werden.

 Die Mitglieder des Verkehrsausschusses haben allerdings eine zusätzliche Einschränkung vorgenommen und im Protokoll festgehalten, dass der Verkehrsausschuss davon ausgeht, dass die Veröffentlichung einer E-Mail-Adresse auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung, z.B. im Impressum einer Website, nicht als Zustimmung angesehen werden kann, da sie in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht als Einwilligung zum Empfang von Nachrichten im jeweiligen Geschäftsbereich gewertet werden kann.

Im Interesse der Internetwirtschaft und des E-Commerce ist uns als ISPA aber daran gelegen, dass Unternehmen weiterhin ihre Kontakt-E-Mail-Adresse veröffentlichen. Wir empfehlen daher sicherheitshalber ausdrücklich neben ihrer E-mail Adresse bekannt zu geben, dass sie einer Zusendung von Spam nicht zustimmen.

Nach Ansicht der ISPA ist primär von den Buchstaben und der Intention des Gesetzes auszugehen, welche nun eindeutig sind. Damit ist ein kleiner Beitrag zur Bekämpfung des Spam-Unwesens – insbesondere des 107er-Spams – und zur Rechtssicherheit für Internet Service Provider geleistet worden.

ISPA Rückfragehinweis:

Dr. Kurt Einzinger
ISPA Internet Service Providers Austria
Währinger Straße 3/18
A-1090 Wien, AUSTRIA
tel.: +43 1 409 55 76
fax: +43 1 409 55 76 21
e-mail: office (a) ispa.at

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