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17.01.2001

nic.at Stellungnahme zum Urteil in der Causa fpo.at

  • Haftung der Domainvergabestelle soll eindeutig geklärt werden
  • Domain-Inhaber ist alleiniger Verantwortlicher für content einer Website

(Salzburg, 17.1.2001) 

Nic.at wird gegen das Urteil des Verfahrens nic.at - Freiheitliche um die Domain fpo.at auf jeden Fall Berufung einlegen. Denn wie Richard Wein, Geschäftsführer der nic.at betont, kann es nicht sein, dass nic.at als Domainvergabestelle bei angeblicher Illegalität einer Domain haftbar gemacht wird. "Deshalb werden wir alle erdenklichen Rechtsmittel ergreifen, um Rechtssicherheit bezüglich der Haftung der nic.at zu erhalten", so Wein.

Der Inhalt einer Homepage kann vom Inhaber der Domain jederzeit ohne Kontrolle oder Eingriffsmöglichkeit der Registrierungsstelle verändert werden. Der eigentliche Adressat der Klage der Freiheitlichen muss somit der Domain-Inhaber sein. "Es darf nicht Usus werden, dass im Falle der Unauffindbarkeit des Domain-Inhabers oder aus Bequemlichkeit automatisch die Registrierungsstelle herhalten muss", so Wein.

Deshalb ist es umso unverständlicher, dass nic.at für den Inhalt der Domain fpo.at haften und die Konsequenzen tragen soll. Umso weniger, da die Bezeichnung fpo.at an sich nicht illegal ist. Auch ist fpo.at  nicht verwechslungsfähig mit einer Abkürzung für die Freiheitlichen, sondern könnte für jede beliebige Organisation stehen. 

Der heute auf fpo.at zu sehende Content ist keinesfalls mehr mit der  Homepage der Freiheitlichen zu verwechseln und könnte sich auch jederzeit wieder verändern. 

ISPA Rückfragehinweis:

Dr. Kurt Einzinger
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