Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die ISPA ist bemüht, die Website WWW.ISPA.at im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Amtsblatt L151/70 vom 7.6.2019) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für WWW.ISPA.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web (WCAG 2.2) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Videos werden über externe Hostingprovider (YouTube) eingebunden. Für einige aufgezeichnete Videos fehlen die Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.

  • PDF und andere Office Dokumente: 
    Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

  • Bei einigen Bildern fehlt der Alt Text, damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.1.1 nicht erfüllt.

  • Einige Linktexte sind nicht eindeutig, damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 nicht erfüllt.

  • Grundsätzlich wurde darauf geachtet, fremdsprachige Begriffe zu kennzeichnen. Einige Wörter sind nicht mit der jeweiligen Sprache gekennzeichnet, damit ist das WCAG Erfolgskriterium 3.1.2 nicht erfüllt.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Unsere Website enthält auch Links zu externen Websites und eingebetteten Tools. Da diese Inhalte außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, haben wir keinen Einfluss auf deren Barrierefreiheit.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. Mai 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Überprüft wurden folgende Seiten:

Diese Erklärung wurde zuletzt am 20.05.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@ispa.at. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über  das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren