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10.03.2010

Status: abgegeben

Öffentliche Konsultationen betreffend Marktanalyse Originierung (M4 / 09) und Terminierung (M5 / 09)

Geplante ISPA Stellungnahme zu M4  /09 und M5 / 09

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) führt zurzeit ua öffentliche Konsultationen betreffend Marktanalyse Originierung (M4/09) und Terminierung (M5/09) nach § 128 TKG 2003 durch (Analyse des nationalen Vorleistungsmarktes für Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten/Analyse der nationalen Vorleistungsmärkte für Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten).

Details zu dieser Konsultation finden Sie unter:

www.rtr.at/de/komp/KonsultationM4_09

www.rtr.at/de/komp/KonsultationM5_09

Es besteht bis spätestens 10. März 2010 die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. Die ISPA plant von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Wir ersuchen um Feedback und inhaltlichen Input bis Mittwoch, 24. Februar 2010

Nähere Informationen zu den Entwürfen der Regulierungsbehörde

Entwurf M 4 / 09

Im Entwurf M 4 / 09 wird festgestellt, dass die TA auf dem Vorleistungsmarkt "Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten" über beträchtliche Marktmacht verfügt. An Verpflichtungen werden Zusammenschaltung, Diskriminierungsverbot, Legung eines Standardangebots (mit konkretem Mindestinhalt) und getrennte Buchführung auferlegt. An maximalem Entgelt für die Zusammenschaltungsleistung "Originierung in ihrem öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten" darf die TA für Zugang Dienst regional (single tandem) €cent 1,28 Peak bzw €cent 0,71 Off-Peak und für Originierung lokal / Zugang Dienst lokal (local switch) €cent 0,82 Peak bzw €cent Off-Peak 0,48 verrechnen. 

Im Gutachten der Amtssachverständigen wurde vorgeschlagen, die im Verfahren Z 9/07 v 06.08.09 festgestellten Entgelte (Zugang Dienst regional (single tandem) €cent 1,58 Peak bzw €cent 0,73 Off-Peak und für Originierung lokal / Zugang Dienst lokal (local switch) €cent 1,12 Peak bzw €cent 0,50) als Höchstgrenze einzufrieren. Diese Ansicht wurde damit begründet, dass die Europäische Kommission in ihrer Empfehlung vom 7.5.2009 detaillierte Vorgaben zur Berechnung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk- und im Festnetzbereich enthält. Mit der Umsetzung diese Empfehlung wird auch ein neues Kostenmodell eingeführt werden, welches ua auch auf einem NGN basieren wird, womit auch Auswirkungen auf die Originierungsentgelte zu erwarten sind.

Die TKK ist im Entwurf diesem Vorschlag nicht gefolgt, da "auch bei den Originierungsentgelten möglicherweise mit einer Absenkung zu rechnen ist" und weil von den Amtssachverständigen nicht vertieft wurde, "dass eine aktuelle Berechnung von Kosten iSv FL-LRAIC (unter Heranziehung des bestehenden Kostenrechnungsmodells) unter den gegebenen Umständen (sinkende Verkehrsmengen) - wie dies im Verfahren zu Z 9 / 07 geschehen ist - zu den richtigen Investitionsanreizen führt."

Die TKK hat damit den Vorbringen der Verfahrensparteien (mit Ausnahme der TA) entsprochen, dass die Festlegung der Originierungsentgelte auf Basis des Bescheides Z 9 / 07 eine Erhöhung der Originierungsentgelte im Vergleich zu jenen Entgelten, die bis zu dieser Entscheidung marktüblich waren, bewirken würde.

Entwurf M 5 / 09

Die Entwürfe zu M 5 / 09 betreffen die Feststellungen der Telekom-Control-Kommission, dass Telekom Austria TA AG, aicall Telekommunikations-Dienstleistungs-GmbH, Aplus Informationstechnologie GmbH, Colt Telecom Austria GmbH, Hutchison 3G Austria GmbH, Informations-Technologie Austria GmbH, IT-Technology Gesellschaft für industrielle Elektronik und Informationstechnologie mbH, Liwest Kabelmedien GmbH, mediainvent Service GmbH, MITACS Telekomservice GmbH, mobilkom Austria AG, Multikom Austria Telekom GmbH, Neotel Telefonservice GmbH & Co KG, Orange Austria GmbH, Telecomservice GmbH, Teleport Consulting und Systemmanagement Gesellschaft mbH, Tele2 Telecommunication GmbH, T-Mobile Austria GmbH, UPC Telekabel Wien GmbH, Verizon Austria GmbH, WNT Telecommunication GmbH und xpirio Telekommunikation & Service GmbH auf ihrem jeweiligen Vorleistungsmarkt "Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten" über beträchtliche Marktmacht verfügen und dass spezifische Verpflichtungen nach §§ 38 ff. TKG 2003 auferlegt werden.

Insbesondere wird für die marktmächtigten Unternehmen ein maximales Entgelt für die Zusammenschaltungsleistung "Anrufzustellung in ihr öffentliches Telefonnetz an festen Standorten auferlegt (€cent 1,20 Peak, €cent 0,71 Off-Peak). TA wird ein maximales Entgelt von €cent 0,82 Peak und €cent 0,48 Off-Peak auferlegt sowie als spezifische Verpflichtungen Zusammenschaltung, Diskriminierungsverbot, Legung eines Standardangebots (mit konkretem Mindestinhalt) und getrennte Buchführung auferlegt.

Sonstige Konsultationen

Die TKK führt zudem zurzeit (bis 10.3.2010) öffentliche Konsultationen betreffend Marktanalyse zu nachstehenden Märkten:

  • Terminierende Segmente von Mietleitungen mit niedrigen Bandbreiten bis einschließlich 2,048 Mbit/s. (M7 / 09) sowie
  • Terminierende Segmente von Mietleitungen mit hohen Bandbreiten größer 2,048 Mbit/s bis einschließlich 155,52 Mbit/s mit Ausnahme terminierender Segmente mit beiden Enden innerhalb derselben bestimmten Gemeinden.

(Die laufenden Konsultationen sind unter www.rtr.at/de/komp/Konsultationen abrufbar).

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