Stellungnahmen

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26.04.2013

Status: abgegeben

Öffentliche Konsultation zu M 1.1 / 12 - Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen

Die Telekom-Control-Kommission führt bis 26.4.2013 über den Entscheidungsentwurf im Verfahren M 1.1/12 – Vorleistungsmarkt für physischen Zugang zu Netzinfrastrukturen  – eine öffentliche Konsultation durch.

Im Entwurf einer Vollziehungshandlung M 1.1/2012-43  wird unter anderem vorgeschlagen festzustellen, dass der einschlägige Markt ein der sektorspezifischen Regulierung unterliegender Markt ist, der das gesamte Bundesgebiet umfasst und dem folgende Produkte/Dienstleistungen angehören:

  • Kupferdoppelader- Teilnehmeranschlussleitungen einschließlich Teilabschnitten davon (Teilentbündelung), einschließlich gemeinsamer Zugang (shared use), im Anschlussnetz;
  • Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitungen (Fibre-to-the-Home, FTTH) einschließlich Teilabschnitten davon (Teilentbündelung) im Anschlussnetz;
  • Virtuelle Entbündelung über Kupfer- und/oder Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitungen (Fibre-to-the-Cabinet, FTTC; Fibre-to-the-Building, FTTB; Fibre-to-the-Home, FTTH);
  • Eigenleistungen unter Verwendung von Kupfer- und/oder Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitungen (inkl. Fibre-to-the-Cabinet - FTTC; Fibre-to-the-Building - FTTB; Fibre-to-the-Home -FTTH).

Weiters soll festgestellt werden, dass die A1 Telekom Austria AG auf diesem Markt über beträchtliche Marktmacht verfügt.

Die A1 TA soll verpflichtet werden, auf Nachfrage ungebündelten Zugang zu Kupferdoppelader-Teilnehmeranschlussleitungen in ihrem Kupferanschlussnetz einschließlich Teilabschnitten davon (Teilentbündelung) und den gemeinsamen Zugang (shared use) zu gewähren.

Abgelehnt soll die Anfrage dann werden können, wenn im nachgefragten Kabelbündel Vectoring eingesetzt und dem Nachfrager ein Vorleistungsprodukt angeboten wird, welches die gleichen Dienstemerkmale einschließlich Bandbreiten aufweist,  welche die A1 TA selbst ihren Endkunden mit VDSL–Vectoring anbietet. Verträge über schon bestehende Teilentbündelungen können durch die A1 TA gekündigt werden, wenn der Einsatz von Vectoring innerhalb von 6 Monaten konkret geplant ist und die kostenlose Migration auf ein adäquates Vorleistungsprodukt angeboten wird, welches die Erbringung derselben Dienstemerkmale wie bisher ermöglicht. Weiters soll die Migration rechtzeitig angeboten werden müssen.

Der Bescheidentwurf sieht vor, die A1 TA dazu zu verpflichten, Zugang in Form eines Vorleistungsproduktes „Virtuelle Entbündelung“ über Kupfer- und Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitung zu gewähren, dies überall dort wo die A1 TA Zugangsnetze der nächsten Generation (Fibre-to-the-Cabinet-, FTTC-, Fibre-to-the-Building-, FTTB-, Fibre-to-the-Home-, FTTH-Ausbaugebiete) ausbaut oder betreibt. Der alternative Betreiber soll das Endkundenmodem (Whitelist) bereitstellen und die Überbuchungen selbst bestimmen können.

Die ISPA erwägt zu dieser Konsultation eine Stellungnahme abzugeben und ersucht um Feedback bzw. Input bis spätestens Montag, den 8.4.2013.

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