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11.02.2015

Status: abgegeben

BMWFW Konsultation - UK: Terrorbekämpfung- und Sicherheitsgesetz 2014

Entwurf des UK Terrorbekämpfung- und Sicherheitsgesetzes 2014 - Counter Terrorism und Security Bill 2014

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) führt im Rahmen des europäischen Informationsverfahrens bis 11.02.2015 eine öffentliche Konsultation über den Entwurf des UK Terrorbekämpfung- und Sicherheitsgesetzes 2014 (Counter Terrorism und Security Bill 2014) durch.

Diese Novelle soll u.a. die britische Nachfolgeregelung der aufgehobenen VDS-RL - Data Retention and Investigatory Powers Act- DRIPA- verschärfen.

Das Gesetz sieht neben Maßnahmen, die die Befugnisse der Exekutive ausdehnen (z.B. u.a. Einziehung von Pässe von Verdächtigen, Auferlegung von Einreise- und Aufenthaltseinschränkungen) auch eine Erweiterung der Bestimmungen über die Vorratsdatenspeichrung vor.

Betreiber von Kommunikationsnetze- und diensten sollen verpflichtet werden, zusätzliche Datenkategorien (sog. „relevant internet data“ (Entwurf, Part 3 Clause 17, S. 10) auf Vorrat zu speichern. Es handelt sich hierbei um Informationen, die eine öffentliche IP-Adresse mit der Identität des Users oder des angewendeten Geräts zum jeden gegebenen Zeitpunkt verknüpfen können.(z.B. Media Access Control-MAC, Portnummer etc.) (vgl. Erläuterungen, Part 3 Pkt. 124, S. 25 -26)

Eckpunkte der ISPA Stellungnahme sind:

  • Hinweis auf die Unvereinbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit der aktuellen Rechtsprechung des EuGH sowie der Datenschutz-RL 2002/52/EG wurde aufgenommen.
  • Hinweis, dass die unscharfe Definition von „relevant internet data“ zu Rechtsunsicherheit führen könnte.
  • Empfehlung einer abschließenden Aufzählung jener Daten, die unter der Kategorie „relevant internet data“ fallen.
  • Hinweis, dass eine Erstreckung der „relevant internet data“ auf Informationen der Dienste-Ebene zu einer anlasslosen, flächendeckenden inhaltlichen Analyse von Internet-Kommunikationsvorgängen führen könnte.
  • Eine mögliche Vorbildwirkung auf allfälligen österr. Rechtsakten wurde ausdrücklich abgelehnt.
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