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15.10.2020

Status: abgegeben

BKA Konsultation: Kommunikationsplattformen-Gesetz

Das Bundeskanzleramt (BKA) führt bis 15.10. eine öffentliche Konsultation des Entwurfs eines Kommunikationsplattform-Gesetzes (KoPl-G) durch, mit dem Anbieter bestimmter Online-Dienste zu mehr Verantwortung und Transparenz im Zusammenhang mit der Meldung rechtswidriger Inhalte angehalten werden sollen.

Die ISPA hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgegeben. Die Eckpunkte sind wie folgt:

  • Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist überschießend formuliert und die Ausnahmebestimmungen sind sachlich ungerechtfertigt.
  • In Bezug auf die Bestimmung der Anzahl österreichischer Nutzer bestehen datenschutzrechtliche Bedenken.
  • Es mangelt an konkreten formellen Anforderungen an eine Nutzermeldung, die ein rasches Behandeln überhaupt erst ermöglichen würden.
  • Eine starre 24h Löschpflicht entspricht nicht der bisherigen Interessensabwägung in der Rechtsprechung.
  • Eine Auslagerung der inhaltlichen Beurteilung rechtswidriger Inhalte an private Unternehmen ist abzulehnen.
  • Als verantwortlicher Beauftragter sollten auch juristische Personen in Frage kommen.
  • Die Durchsetzung der Pflicht zur Bestellung eines Beauftragten würde lediglich österreichische Unternehmen belasten.
  • Die Schwellenwerte zur Einleitung eines Aufsichtsverfahrens sollten überarbeitet werden.

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