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Inhalt:

Safety & Security

Die Entwicklung des Internets hat zahlreiche gesellschaftliche und rechtlichpolitische Entwicklungen ausgelöst und viele Fragen der (Rechts-) Sicherheit hervorgebracht. Wie man mit Daten oder der Privat­sphäre von AnwenderInnen umgeht, sind nur einige  der Themen, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden.

Die ISPA geht von einem umfassenden Begriff der Internetsicherheit aus. Dieser umfasst die Bewusst­seinsbildung, den verantwortungsvollen Umgang mit Informationen, Medienkompetenz, sowie technische Sicherheit und rechtliche Aspekte. In den Arbeits­bereich Safety & Security fällt die aktive Mitgestaltung sicherer Rahmenbedingungen im Internet.

Das wollen wir erreichen:

Safety & Security sind Voraussetzung für die Wahrung der Grundrechte im digitalen Raum. Dabei gibt es noch viele Graubereiche und Unklarheiten, die aufgearbeitet und geklärt werden müssen.

  • Um das Internet sicher zu machen, bedarf es vieler Initiativen, die an unterschiedlichen Punkten ansetzen. Nur durch aktive  Zusammenarbeit verschiedener Gruppen kann man den unterschiedlichen Herausforderungen entgegentreten. Eine koordinierte Zusammenarbeit von Interessenvertretungen auf nationaler und europäischer Ebene ist daher essentiell, um diese Positionen  umzusetzen.
  • Das schließt auch ein, dass Daten und Informationsinhalte  korrekt und unverfälscht erhalten und vor Beschädigung und Missbrauch geschützt werden müssen.

Das fordern wir:

  • Frühzeitige Vermittlung von „Safer Internet“ Wissen als Teil der Media Literacy in Kindergärten und Schulen. Damit einher geht die Aufnahme von Edidaktischen Inhalten in den Lehrplan der pädagogischen Hochschulen und Weiterbildungsprogrammen für LehrerInnen
  • Jede Tätigkeit von InternetDienstleistern im Rahmen von Strafverfolgung ist ausschließlich mit richterlichem Beschluss auf Grundlage vorhandener Gesetze durchzuführen
  • Geringstmögliche Umsetzung der Data Retention-Richtlinie in Bezug auf Grundrechtseingriffe und wirtschaftliche Belastung für Provider
  • Verdeckte Online-Durchsuchung darf in ihrer jetzigen Ausgestaltung gesetzlich nicht eingeführt werden

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