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Dr. Volker Grassmuck "Die Erneuerung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter" (Abstract)

Die digitale Revolution verändert unsere technologische, kulturelle und wirtschaftliche Medienumwelt grundlegend. Statt diese Entwicklung als Chance für Innovationen zu sehen, ist die Kulturindustrie bestrebt, das Neue in die alten Strukturen zu zwingen. Digitale Werkstücke sollen sich wie körperliche verhalten, das war das Ziel von Digitaler Rechtekontrolltechnologie (DRM), die nach fünfzehn Jahren vergeblicher Bemühungen weitgehend aufgegeben wurde. Die Musikindustrie gibt heute offen zu, dass es ein Fehler war, Napster zu verklagen, statt darauf zuzugehen. Heute nutzt die Hälfte der Internet-Bevölkerung Peer-to-peer- Tauschbörsen. Sie sind zu einer alltäglichen Kulturtechnik geworden. Aus dem nachträglichen Lerneffekt zieht die Industrie jedoch keine Folgen für ihr aktuelles Handeln.

Weiterhin klagt sie gegen Dienstleister wie The Pirate Bay, Mininova und Rapidshare. Weiterhin drängt sie den Gesetzgeber zu neuen, immer extremeren Maßnahmen wie jüngst das französische Olivennes-Gesetz, demzufolge individuelle Urheberrechts-verletzer ohne Richtervorbehalt für bis zu einem Jahr von der Internetnutzung ausgeschlossen werden.

In einer Gesellschaft, die ihre gesamte Informations- und Kommunikations-infrastruktur auf das Internet umstellt, kommt dies einer digitalen Todesstrafe gleich.

Weiterhin verfolgt sie eine Strategie technischer Maßnahmen, heute nicht mehr auf der Ebene individueller PCs, sondern auf der Netzwerkebene. Die unter dem Vorwand der Kinderpornographiebekämpfung eingeführte URL-Filterung hat den bisherigen Konsens gegen solche Eingriffe durchbrochen. Die sehr viel invasivere Deep Packet Inspection-Technologie (DPI) ist absehbar der nächste Schritt. Weiterhin schließlich greift die Rechteindustrie den Common-Carrier-Status der ISPs an. Auch hier gibt es bislang einen klaren europäischen Konsens, der Zugangsanbieter von der Haftung für die Inhalte ihrer Nutzer freistellt. Dem entgegen sollen ISPs nun zu Hilfssheriffs des Urheberrechts gemacht werden. Die Netzneutralität, das Prinzip der Nicht-diskriminierung gegen Nutzer, Inhalte, Anwendungen und Geräte, ist von verschiedenen Seiten bedroht.

Das grundlegende Verhältnis des kulturellen Prozesses verändert sich durch die digitale Revolution nicht: Kreative schaffen Werke, das Publikum möchte immer wieder neue Werke genießen können – und ist, allem Gerede von der „Umsonstmentalität“ zum Trotz, sehr wohl bereit, Kreative dafür zu bezahlen. In neuen Geschäftsmodellen wie dem des Musikanbieters Magnatune.com zahlen sie einen selbstgewählten fairen Preis, obwohl ihnen Creative Commons-Lizenzen erlauben, dieselbe Musik kostenlos zu tauschen. In rezenten Umfragen zu Tauschbörsen in Frankreich, Schweden, Kanada, den Niederlanden und Norwegen erklärte die überwiegende Mehrzahl der Befragten sich bereit, einen monatlichen 
Betrag für legalisiert Peer-to-Peer-Nutzung zu bezahlen.

Die digitale Revolution ist ein Chance für einen Neuanfang, für einen neuen Sozialvertrag zwischen Kreativen und Gesellschaft. Die Alliance Public-Artistes und der Paris Accord sind Beispiele für neue Interessenkoalitionen von Urhebern und Verbrauchern, die jeweils ihren „kreativen Beitrag“ (Philippe Aigraine) leisten wollen, ob auf dem Markt, über freiwillige Zahlungen oder durch kollektive Umverteilung in Form von steuerfinanzierter Kulturförderung, Rundfunkgebühren oder Pauschal-vergütungen wie die für die gesetzliche Privatkopie. Die Übertragung der seit über vierzig Jahren bewährten Privatkopieschranke auf das Internet, also die Kultur-Flatrate, ist ein Schlüsselelement in der Debatte über den neuen Sozialvertrag.

Es steht viel auf dem Spiel: Grundrechte, Datenschutz, Netzneutralität, das Innovationspotential des Internet, urheberrechtliche Freiheiten und eine demo-kratische Gesellschaft. Mit der Kultur-Flatrate ist viel zu gewinnen: die Zirkulationsfreiheit von kreativen Werken und eine faire Vergütung ihrere Urheber.

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